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Eingliederungshilfe (Pendekostenzuschuss) des Jobcenters

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    Eingliederungshilfe (Pendekostenzuschuss) des Jobcenters

    Hallo,

    wo muss ein vom Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld 2 gewährte Eingliederungshilfe in einen neuen Job (3 Monate Zuschuss zu den Pendelkosten) eingetragen werden? In Anlage N finde ich nur Punkt 39 ("von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse"). "Agentur für Arbeit" ist aber nicht "Jobcenter", oder doch?

    Grüße

    #2
    AW: Eingliederungshilfe (Pendekostenzuschuss) des Jobcenters

    Zitat von Daniel28 Beitrag anzeigen
    wo muss ein vom Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld 2 gewährte Eingliederungshilfe in einen neuen Job (3 Monate Zuschuss zu den Pendelkosten) eingetragen werden?
    Nirgendwo. Es sei denn, im entsprechenden Bescheid steht etwas Gegenteiliges.

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