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Festgesetzter Steuerbetrag ändert sich, sobald Werbungskosten angegeben werden?

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    Festgesetzter Steuerbetrag ändert sich, sobald Werbungskosten angegeben werden?

    Hallo liebe Community,

    laut der Berechnung von Elster sollte ich insgesamt ca. 400€ zurückbekommen. (hier sind meine Fahrtkosten mit aufgeführt)
    Nun müsste ich aber alleine schon für die Fahrtkosten ca. 900€ erhalten, wenn ich das selber berechne.

    Mir kam das irgendwie nicht richtig vor, also habe ich probeweise mal die Fahrtkosten nicht mit aufgeführt und von Elster nochmals eine Berechnung machen lassen.
    Hier sagt mir Elster, dass ich nur aufgrund meiner Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung ca. 150€ erhalte.

    Es scheint so als würden die Fahrtkosten meine festgesetzten Beiträge beeinflussen und das ist auch tatsächlich hier der Fall, wenn man sich
    die geänderten Angaben der festgesetzten Beträge in der obersten Tabelle ansieht.

    Hier die Fotos fürs bessere Verständnis:
    http://www.bilder-upload.eu/show.php...1485692445.jpg (mit Fahrtkosten)
    http://www.bilder-upload.eu/show.php...1485692467.jpg (ohne Fahrtkosten)

    Kann mir jemand erklären wie das zustande kommt?
    Rein logisch gesehen sollte ich doch das reine Fahrtgeld (natürlich den Pauschbetrag berücksichtigt) + die 150€
    die ich an Steuern zu viel gezahlt habe, bekommen?? Das wären dann aber mit Sicherheit mehr als die oben genannten 400€

    Oder ist die Elster Berechnung einfach für die Tonne?

    Schon einmal lieben Dank!

    Vlg Christine

    #2
    AW: Festgesetzter Steuerbetrag ändert sich, sobald Werbungskosten angegeben werden?

    Ohne Angaben zur Entfernungspauschale wird mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € gerechnet, deine erklärte Entfernungspauschale beträgt 1.914 €, das sind 914 € mehr.

    Die für diese 914 € einbehaltenen Steuern bekommst du zusätzlich zurück, das ist alles korrekt berechnet. Das Finanzamt zahlt dir keine Fahrtkosten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Festgesetzter Steuerbetrag ändert sich, sobald Werbungskosten angegeben werden?

      Hallo Christine90,

      ich verstehe nicht was dein Problem ist. Mit Fahrtkosten bekommst du doch 230 Euro mehr zurück, bei 940 Euro (Differenz zu der Werbungskostenpauschale) sind das grob 25%, ein üblicher Grenzsteuersatz bei relativ niedrigen Einkommen.


      >>>Rein logisch gesehen sollte ich doch das reine Fahrtgeld ...

      Nein, das Finanzamt zahlt doch nicht deine Fahrtkosten, es stellt diese nur steuerfrei.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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