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Rente rückwirkend

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    Rente rückwirkend

    Hallo,

    Ich habe bis auf ein paar fehlende Unterlagen die Steuererklärung für 2016 vorbereitet.
    Jetzt zu meinem Problem.
    Mein Mann ist in Steuerklasse III und ich in V.
    Seid Juni 2015 ist mein Mann krank geschrieben und bekam Krankengeld.
    Im Dezember ist er von der Krankenkasse ausgesteuert worden und er bekommt seit dem ALG 1.
    Im August hat er einen Reha- und Rentenantrag gestellt.
    Daraufhin ist er im Oktober für 4 Wochen zur Reha gegangen.
    Im Januar hat er nunmehr einen Rentenantrag gestellt.
    Dieser ist jetzt, rückwirkend zum 01.08.16, befristet bis November 17 bewilligt worden.
    Wie trage ich nun die Beträge in die Steuererklärung ein?
    In dem Bescheid steht, dass er von der RV ab 01.03.17 Rente erhält.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen.
    In der Erklärung trage ich doch jetzt die von der Krankenkasse erhaltenen Beträge ein oder?
    Muss ich darauf hinweisen, dass er rückwirkend Rentner ist.??

    Schon jetzt Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Rente rückwirkend

    In dem Bescheid steht, dass er von der RV ab 01.03.17 Rente erhält.
    Dann ist das jetzt für die Steuererklärung 2016 nicht von Bedeutung!

    In der Erklärung trage ich doch jetzt die von der Krankenkasse erhaltenen Beträge ein oder?
    Ja, sofern dir die Krankenkasse diese bereits mitgeteilt hat, wofür die bis Ende Februar Zeit hat.

    Muss ich darauf hinweisen, dass er rückwirkend Rentner ist.??
    Nein, das verwirrt nur, nachdem es ja in der Anlage R für 2016 noch nichts zu erklären gibt.

    Aus dem Rentenbescheid deines Mannes sollte im Übrigen ersichtlich sein, mit wem die Rentenversicherung die Rente ab August 2016 verrechnet hat.
    Für ALG I solltest du bis Ende Februar auch noch eine Leistungsmitteilung erhalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rente rückwirkend

      Danke schön.
      Das hat mir weitergeholfen :-)

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