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Steuererklärung 2016 Angestellter und Selbstständigkeit

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    Steuererklärung 2016 Angestellter und Selbstständigkeit

    Hallo zusammen,

    bin fest Angestellter und seit April / 2016 als selbstständiger angemeldet und habe diesbezüglich auch eine neue ( zusätzliche ) Steuernummer erhalten.
    Bisher war es kein Problem mit dem Elster Formular meine Steuererklärungen auszufüllen bzw. erledigen.
    Jetzt habe ich als selbstständiger eine zusätzliche Steuernummer erhalten und wie am Anfang einer Selbstständigkeit hohe Ausgaben.

    Da ich beim Elster Formular nur eine Steuernummer angeben kann gehe ich davon aus das ich mit der neuen ( zusätzlichen ) " selbstständiger Steuernummer " eine separate Erklärung einreichen muss.
    Doch ich bin mir diesbezüglich nicht sicher und hoffe auf antworten und Wege wie ich das einfach machen kann.


    Meine Fragen an euch zusammengefasst:

    1. Wie eine Steuererklärung erstellen mit dem Elster Formular als angestellter und selbstständiger, gemeinsam oder separat ?
    2. Die vielen Kosten ( Reise , Schulung, Workshops, etc ) als Selbstständiger, wo angeben ?

    Freue mich auf klare Antworten und danke im Voraus.

    #2
    AW: Steuererklärung 2016 Angestellter und Selbstständigkeit

    Es ist für ein Kalenderjahr immer nur eine Einkommensteuererklärung einzureichen! Auf dem Schreiben mit der neuen Steuernummer steht auch, für welche Steuerarten diese gilt.

    Deinen Gewinn bzw Verlust musst du mit einer Einnahmeüberschussrechnung -EÜR- ermitteln, falls du nicht bilanzierst. Dort sind deine Betriebsausgaben zu erklären.

    Außerdem musst du die Anlage G (oder eventuell S) zu deiner Einkommensteuererklärung hinzufügen, da kommt das Ergebnis aus der EÜR rein.

    Eventuell musst du auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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