Anlage Kind
Zeile 21 : Bruttoarbeitslohn
Muss der hier einzugebende Betrag bereits um den
Arbeitnehmerpauschbetrag gekürzt sein oder zieht das Finanzamt den
Pauschbetrag davon noch ab?
Ähnliches Problem
Zeile 24 - Einkünfte aus Kapitalvermögen
Muss ich hier den Sparer-Pauschbetrag selbst abziehen und nur die
darüber hinausgehenden Einkünfte eintragen oder die vollen Einkünfte und
das FA zieht den Pauschbetrag ab?
Welche Beträge davon werden angerechnet für Zeile 41 und 42 (Sonderbedarf
bei Berufsausbildung)? In der Hilfe steht: *Einkünfte und Bezüge des
volljährigen Kindes, die auf den Ausbildungszeitraum mit auswärtiger
Unterbringung entfallen, werden von dem Freibetrag zur Abgeltung eines
Sonderbedarfs bei Berufsausbildung abgezogen, jedoch grundsätzlich nur,
soweit sie jährlich 1.848 Euro übersteigen.* Werden hier die
Brutto-Einkünfte angesetzt oder die um die Pauschbeträge gekürzten
Einkünfte?
Beispiel:
Bruttoarbeitslohn: 1000 Euro, Pauschbetrag 920 Euro, Rest 80 Euro
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1000 Euro, Pauschbetrag 801 Euro, Rest
199 Euro
Wie hoch ist der Sonderbedarf?
924 Euro ?
(ungekürzt, da Arbeitslohn Rest 80 + Kapitaleink. Rest 199 = 279 < 924,
kein Abzug)
oder
772 Euro ?
(924 - 2000 + 1848)
Danke!
Zeile 21 : Bruttoarbeitslohn
Muss der hier einzugebende Betrag bereits um den
Arbeitnehmerpauschbetrag gekürzt sein oder zieht das Finanzamt den
Pauschbetrag davon noch ab?
Ähnliches Problem
Zeile 24 - Einkünfte aus Kapitalvermögen
Muss ich hier den Sparer-Pauschbetrag selbst abziehen und nur die
darüber hinausgehenden Einkünfte eintragen oder die vollen Einkünfte und
das FA zieht den Pauschbetrag ab?
Welche Beträge davon werden angerechnet für Zeile 41 und 42 (Sonderbedarf
bei Berufsausbildung)? In der Hilfe steht: *Einkünfte und Bezüge des
volljährigen Kindes, die auf den Ausbildungszeitraum mit auswärtiger
Unterbringung entfallen, werden von dem Freibetrag zur Abgeltung eines
Sonderbedarfs bei Berufsausbildung abgezogen, jedoch grundsätzlich nur,
soweit sie jährlich 1.848 Euro übersteigen.* Werden hier die
Brutto-Einkünfte angesetzt oder die um die Pauschbeträge gekürzten
Einkünfte?
Beispiel:
Bruttoarbeitslohn: 1000 Euro, Pauschbetrag 920 Euro, Rest 80 Euro
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1000 Euro, Pauschbetrag 801 Euro, Rest
199 Euro
Wie hoch ist der Sonderbedarf?
924 Euro ?
(ungekürzt, da Arbeitslohn Rest 80 + Kapitaleink. Rest 199 = 279 < 924,
kein Abzug)
oder
772 Euro ?
(924 - 2000 + 1848)
Danke!
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