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Abfindungsproblem

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    Abfindungsproblem

    Hallo Zusammen,

    falls es sowas schon gibt, Entschuldige ich mich für das Thema schonmal vorab.

    Ich war 2016 komplett Arbeitslos gemeldet und Bezog ALG 1 ! Im Juni 2016 habe ich dann eine Abfindung von meinem alten AG vor Gericht erwirkt. Daraufhin habe ich eine Korrektur der Abbrechnung für Juni 2016 im Namen von November 2015 erhalten.

    Nun ist die Frage WIE und WO gebe ich diese Abfindung 2016 an ? Ich bin vollkommen Ratlos was das angeht da ich dieses Vorgehen, noch nie hatte.

    Über eure Hilfe wäre ich sehr froh danke euch !

    #2
    AW: Abfindungsproblem

    Daraufhin habe ich eine Korrektur der Abbrechnung für Juni 2016 im Namen von November 2015 erhalten.
    Den Satz verstehe ich zwar nicht, aber du musst ja einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben oder diesen bis Ende Februar noch bekommen.

    Da müsste die Abfindung ja dann drin stehen. Das tippst du ab und gibst noch dein ALG I im Hauptvordruck ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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