Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin dabei meine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr vorzubereiten.
Ich habe neben meinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus einer selbstständigen (Autoren-)Tätigkeit erzielt. Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (EÜR) für das Kalenderjahr 2016 verbleibt ein Gewinn aus meiner selbstständigen Tätigkeit der kleiner ist als 410 €. Muss in diesem Fall zwingend die Anlage S ausgefüllt werden oder ist dies freiwillig, da der Gewinn unter der 410 € Grenze liegt?
Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen!
VG,
Jesso
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin dabei meine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr vorzubereiten.
Ich habe neben meinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus einer selbstständigen (Autoren-)Tätigkeit erzielt. Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (EÜR) für das Kalenderjahr 2016 verbleibt ein Gewinn aus meiner selbstständigen Tätigkeit der kleiner ist als 410 €. Muss in diesem Fall zwingend die Anlage S ausgefüllt werden oder ist dies freiwillig, da der Gewinn unter der 410 € Grenze liegt?
Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen!
VG,
Jesso
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