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Anlage S - 410 € Grenze

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    Anlage S - 410 € Grenze

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich bin dabei meine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr vorzubereiten.

    Ich habe neben meinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus einer selbstständigen (Autoren-)Tätigkeit erzielt. Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (EÜR) für das Kalenderjahr 2016 verbleibt ein Gewinn aus meiner selbstständigen Tätigkeit der kleiner ist als 410 €. Muss in diesem Fall zwingend die Anlage S ausgefüllt werden oder ist dies freiwillig, da der Gewinn unter der 410 € Grenze liegt?

    Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen!

    VG,
    Jesso

    #2
    AW: Anlage S - 410 € Grenze

    Du solltest es erklären, Steuer fällt doch nach deinen Angaben ohnehin nicht an.

    Es kann ja jedes Jahr anders sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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