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Anlage AV - Kinder - Änderung Vertragsdaten

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    Anlage AV - Kinder - Änderung Vertragsdaten

    Hallo,

    wenn 2016 ein weiteres Kind hinzu kam.... bedeutet dies, ich muss bei "Haben sich die Vertragsdaten eines in Zeile 6 angegebenen Vertrages gegenüber der Einkommenssteuererklärung 2015 geändert" "JA" anhaken?
    Das ich die Kinder unten angebe ist schon klar, aber ist die Änderung bei der Anzahl der Kinder ein Vertragsdatum?
    Der Riesterversicher wurde bereits unabhängig von der Einkommenssteuererklärung unterjährig informiert.

    Grüße

    #2
    AW: Anlage AV - Kinder - Änderung Vertragsdaten

    Haben sich die Vertragsdaten eines in Zeile 6 angegebenen Vertrages gegenüber der Einkommenssteuererklärung 2015 geändert
    Die Anzahl der Kinder gehört nicht zu den Vertragsdaten im hier gemeinten Sinn, das sieht man doch schon aus der Zeilenerläuterung (lies mal die Angabe in Klammern!).

    Es steht auch in der Ausfüllhilfe, was gemeint ist:

    Haben sich gegenüber der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 Änderungen zur Anbieter-, Vertrags- oder Zertifizierungsnummer Ihrer Riester-Verträge ergeben, kreuzen Sie in Zeile 8 "ja", andernfalls "nein" an
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV - Kinder - Änderung Vertragsdaten

      I.d.R. kann man davon ausgehen, das es sich bei Dingen die in in den Klammern stehen um beispielhafte, den Sachverhalt näher beschreibende jedoch nicht vollständige Aufzählungen handelt.
      Daher die Nachfrage... ich denke mal, dass das Forum davon nicht untergeht

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        #4
        AW: Anlage AV - Kinder - Änderung Vertragsdaten

        Hallo HansM,

        das Forum ist ja dazu da -> dass Anwender andere Anwendern helfen, dazu gehört, dass Fragen der Anwender beantwortet werden, solange diese nicht in die Richtung Steuerberatung gehen.
        Manchmal fragt aber auch jemand etwas, was er mit etwas Selbststudium u.a. in der Ausfüllhilfe findet.

        Tschüß

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