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Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

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    Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

    Hallo,

    ein Freund von mir möchte für die verganenen 3 Jahre eine Steuererklärung abgeben, er hat hier in Deutschland gearbeitet ist aber kein Deutscher.
    Er ist mittlerweile nun im EU Ausland tätig und wohnt auch wieder in seinem Heimatland.

    Kann er trotz Bankkonto und Wohnort im Ausland für die vergangenen 3 Jahre eine Steuererkärung abgeben und wird Geld ins Ausland überwiesen oder muss er eventuell mit einer Vollmacht arbeiten, die er z. B. mir ausstellt, dass ich das Geld und die Briefe erhalten darf?

    #2
    AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

    Wie würdest Du das mit den Papierformularen machen? Ich verstehe Zeile 13 so dass man da auch eine Auslandsadresse angeben kann.

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      #3
      AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wie würdest Du das mit den Papierformularen machen? Ich verstehe Zeile 13 so dass man da auch eine Auslandsadresse angeben kann.
      Ich wollte eigentlich damit wissen, ob es zu Problemen kommen kann bezüglich der auslädnischen Adresse und dem Konto, da sich vielleicht das Finanzamt sagt - keine deutsche Adresse, kein deutsches Konto = machen wir nicht.

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        #4
        AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

        Naja, Afghanistan ist natürlich wieder ein bisschen anders als Belgien.

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          #5
          AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Naja, Afghanistan ist natürlich wieder ein bisschen anders als Belgien.
          Geht ums EU Ausland, sprich Belgien, Frankreich, Polen und z. B. Niederlande...
          Wenn dem nichts dagegen spricht, dann soll er seine auslädnische Adresse und Konto angeben. Okay

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            #6
            AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

            Ich unterstelle jetzt mal, dass er IN DEN DREI JAHREN jeweils zumindest ein paar Tage einen deutschen Wohnsitz hatte.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Ich unterstelle jetzt mal, dass er IN DEN DREI JAHREN jeweils zumindest ein paar Tage einen deutschen Wohnsitz hatte.

              Ja dauerhaft, nur jetzt lebt er im Ausland bzw. in seinem Heimatland. Es gibt für den Aufenthalt hier auch die jeweiligen Meldebescheinigungen.

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                #8
                AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

                Hallo,

                >>>Naja, Afghanistan ist natürlich wieder ein bisschen anders als Belgien.

                Warum sollte das einen Unterschied machen?


                >>>da sich vielleicht das Finanzamt sagt - keine deutsche Adresse, kein deutsches Konto = machen wir nicht.

                LOL - dann würden sich viele aus Deutschland weggezogene aber freuen.
                Aber OK, ich kann die Befürchtung nachvollziehen, in bestimmten - sogar EU- - Ländern ist nämlich ein inländisches (dortiges !!!) Konto Bedingung für eine Erstattung. Aber ohne Gewähr, kann sein, dass es das nicht mehr gibt.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Steuererkärung für vergangene Jahre / Wohnort und Konto nun im Ausland

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Warum sollte das einen Unterschied machen?
                  Ich dachte dass in Afghanistan ein Bescheid und eine Überweisung vielleicht nicht ganz so zuverlässig und schnell ankommen wie in Belgien. Aber, ehrlich gesagt, das ist auch bloß eine Vermutung.

                  (Womöglich sind nach Afghanistan so viele Banken zwischengeschaltet die sich alle eine anständige Gebühr abzwacken ...)

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