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Ausbildungsfreibetrag bei Kinder über 18 j.

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    Ausbildungsfreibetrag bei Kinder über 18 j.

    Mein Sohn ist über 18 und studiert auswärts. Er hat etwas dazu verdient und bekommt geringfügig Bafög. Obwohl der Freibetrag von 7.680 € nicht überschritten wird, wird er bei der Berechnung der Steuer nicht berücksichtigt, mit dem Vermerk, dass wegen eigener Einkünfte der Freibetrag nicht berücksichtigt wird.

    Stimmt die Berechnung hier nicht oder mache ich etwas falsch?
    Sine

    #2
    AW: Ausbildungsfreibetrag bei Kinder über 18 j.

    Den Freibetrag gibt es nicht mehr, wenn man über 924 € verdient hat.

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