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Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

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    Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

    Hallo zusammen,

    meine Tochter hat eine Zahnspange und ich habe eine private Zusatzversicherung, die die Hälfte der privaten Kosten übernimmt.
    Ich hatte vor, erst am am Ende der Behandlung alle Rechnungen bei der Versicherung einzureichen.
    Was gebe ich denn jetzt bei Elster an?
    Ich bin ja eigentlich geneigt, einfach alle Rechnungen eines Jahres in voller Höhe zusammenzuaddieren und einfach bei diesen Sonderausgaben in Zeile 67 einzutragen.
    Oder darf man das so nicht?

    Grüße
    Joachim Mehler

    #2
    AW: Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

    Das sind natürlich keine Sonderausgaben.

    Wieso denkst Du das man die drei Felder in Zeile 67 nicht ausfüllen dürfte?

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      #3
      AW: Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

      Anleitung zur Steuerhinterziehung gibt es hier nicht!

      Doch ganz gut, dass es bei den außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Eigenbelastung gibt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

        Hallo Charlie24!
        Ich mische mich hier ein, weil ich Deine Antwort nicht kapiere.
        Wo siehst Du bei der Anfrage (eines Laien) eine Frage nach Steuerhinterziehung?
        Und den zweiten Satz verstehe ich auch nicht, es sei denn der TE sammelt die agw. Aufwendungen mit dem Zweck, die Eigenbelastung nur einmal angerechnet zu bekommen, statt in mehreren Jahren. Soweit hatte der TE wohl kaum gedacht.
        Besten Gruß
        bolletax

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          #5
          AW: Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

          Der TE schrieb:

          Ich bin ja eigentlich geneigt, einfach alle Rechnungen eines Jahres in voller Höhe zusammenzuaddieren und einfach bei diesen Sonderausgaben in Zeile 67 einzutragen.
          Er weiß also, wo das einzutragen ist und dass im Feld rechts daneben in der Überschrift steht: Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen,
          kann er nicht überlesen haben, das indiziert nämlich bereits die Fragestellung.

          Er weiß auch, dass die Versicherungsleistung 50% der Kosten betragen wird. Und die nicht anzugeben, weil man dann vielleicht in diesem Jahr mit den Ausgaben über der zumutbaren Eigenbelastung liegt,
          riecht für mich nach Steuerhinterziehung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Rückerstattung für Zahnspange (trotz) Zusatzversicherung

            Hallo Chrlie 24!
            Soweit hatte ich in meinem schlichten Gemüt nicht gedacht.
            Besten Gruß
            bolletax

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