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Zusatzzahlung jedes Quartal 2016

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    Zusatzzahlung jedes Quartal 2016

    Hallo zusammen,

    es geht um folgenden Sachverhalt: seit 01.01.16 muss ich jedes Quartal ein in nenne mal Vorsteuer zahlen, wurde so vom Finanzamt festgesetzt. Liegt wohl daran das ich die Jahre davor immer ordentlich nachzahlen musste.
    Meine frage diesbezüglich,wo trage ich das in der Steuererklärung nun ein? Oder wird das vom Finanzamt Automatisch berechnet?
    Ich hoffe ich habe es verständlich rüber bringen können?

    Danke schon mal für Antworten

    #2
    AW: Zusatzzahlung jedes Quartal 2016

    Zitat von slavede Beitrag anzeigen
    Oder wird das vom Finanzamt automatisch berechnet?
    Ja, das wird es.

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      #3
      AW: Zusatzzahlung jedes Quartal 2016

      Zitat von slavede Beitrag anzeigen
      seit 01.01.16 muss ich jedes Quartal ein in nenne mal Vorsteuer zahlen
      Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wir. Nicht jedes Quartal, sondern immer wenn Du eine Leistung in Anspruch nimmst.

      Zitat von slavede Beitrag anzeigen
      Meine frage diesbezüglich,wo trage ich das in der Steuererklärung nun ein?
      Das gehört im Prinzip in die EÜR und in die Umsatzsteuererklärung. Wenn Du die Vorauszahlungen in der Jahreserklärung nicht anrechnest dann musst Du trotzdem die Umsatzsteuer ohne Anrechnung der Vorauszahlungen erstmal zahlen, bis die Steuer dann von Dir oder vom Finanzamt berichtigt wird. Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Selbstveranlagungssteuer, d. h. Du setzt sie fest, grundsätzlich nicht das Finanzamt.

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
      Ja, das wird es.
      Das Vorauszahlungssoll wird in Zeile 108 eingetragen. Wenn man das nicht macht muss man die höhere Steuer auch erstmal zahlen.

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        #4
        AW: Zusatzzahlung jedes Quartal 2016

        Ich vermute eher, dass der TE mit Zusatzzahlung seine Einkommensteuervorauszahlung meint und die muss bzw. kann er derzeit nirgendwo eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Zusatzzahlung jedes Quartal 2016

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich vermute eher, dass der TE mit Zusatzzahlung seine Einkommensteuervorauszahlung
          Upps, das kann sein. Ich hab mich wohl durch den Begriff Vorsteuer verwirren lassen.

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