Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

    Hallo zusammen,

    ich frage mich jedes Jahr aufs Neue, ob ich mit meinen Zinseinnahmen (Höhe und Typen) tatsächlich die Anlage KAP ausfüllen muss oder nicht. Um es ganz einfach habe ich mal die Steuerbescheinigung meiner Bank angehangen, in der Hoffnung dass ihr mir eine kurze Antwort geben könnt.

    http://up.picr.de/28217079pv.jpg

    Danke und Gruß Oxy

    #2
    AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

    Du musst wohl nicht, aber Du darfst, und Du solltest es m.E. tun, damit die Beträge in Zeile 15 versteuert werden, wenn auch mit Steuer von 0 €. Sonst läufst Du Gefahr im Jahr der Veräußerung, wo Du ggf. über dem Sparerfreibetrag liegst, das dann wirklich versteuern zu müssen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

      Hallo,

      ich stimme Picard777 zu, ich würde thesaurierte Erträge auch immer erklären, erspart spätere Nachweise (kann ja sogar Jahrzehnte später sein, ob dann noch alle Unterlagen verfügbar sind?).

      Außerdem: Du bist mit grob 700 Euro nicht mehr weit von den 801 Euro (Sparer-Pauschbetrag) entfernt, also wird es in absehbarer Zukunft sogar Pflicht.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

        Hallo zusammen,

        wow, herzlichen Dank für diese wirklich hilfreichen Antworten!!! Endlich habe ich da mal Klarheit! Dann werde ich das wohl so tun.

        Das Ärgerliche ist nur immer, dass meine Bank sich bis Mai Zeit lässt mit der Bescheinigung, ich aber schon jetzt soweit alles fertig habe, um die Steuererklärung abgeben und meine Erstattung bekommen zu können.

        Gruß Oxy
        Zuletzt geändert von Oxymed32; 04.02.2017, 18:16.

        Kommentar


          #5
          AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Du musst wohl nicht, aber Du darfst, und Du solltest es m.E. tun, ...
          zumal bei den konkreten Daten der Stb. hier sogar ein Verlustvortrag von ca. 78€ entstehen würde!
          (zu versteuern wären: 340.00-158.68-4*(37.38+27.59) = -78)
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

            ... WENN es tatsächlich Rückgaben oder Veräußerungen von Anteilen gab. Die Angabe in der Steuerbescheinigung besagt nicht, DASS es sie gab, sondern dass sie abgezogen werden können, FALLS es sie gab.


            Ergänzung:

            Es kann so oder so keinen Verlustvortrag geben, denn die Anrechnung der ausländischen Steuern geht ins Leere und beeinflusst die Einkünfte doch gar nicht. § 32d Abs. 5 Satz 3 EStG sagt:

            Die ausländischen Steuern sind nur bis zur Höhe der auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogenen Kapitalerträge im Sinne des Satzes 1 entfallenden deutschen Steuer anzurechnen.
            Zuletzt geändert von Picard777; 04.02.2017, 19:43.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

              Hallo,

              Zitat. zumal bei den konkreten Daten der Stb. hier sogar ein Verlustvortrag von ca. 78€ entstehen würde!
              (zu versteuern wären: 340.00-158.68-4*(37.38+27.59) = -78)

              Warum wird die Summe aus der Klammer mit 4 multipliziert?

              Habe jetzt ausgeschlafen. Alles klar

              Gruß FIGUL
              Zuletzt geändert von FIGUL; 04.02.2017, 19:51. Grund: Ergänzung
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

                Sorry, meine Rechnung war falsch, hatte das Wichtigste vergessen (die Erträge aus ausl. thes. Fonds i.H.v. 427€), daher korrigiert:
                340.00+427.42-158.68-4*(37.38+27.59) = 349€ (also auch kein Verlust!)
                mfg. - Kent

                Kommentar


                  #9
                  AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

                  Hallo,

                  mit den etwa 700 Euro lag ich auch etwas daneben, ich hatte - Anfängerfehler - Erträge und Steuern vermischt. Außerdem auch noch die Veräußerungen komplett vergessen.

                  Aber wie auch immer, bei meiner Grundaussage - lieber KAP abgeben - bleibe ich; und zwar mit den Thesaurierungen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

                    liebe leute, dazu habe ich auch gleich noch eine frage:

                    ich habe in 2016 knapp 400€ an Zinserträgen gehabt, die nicht abgesteuert wurden, weil ich meiner bank einen freistellungsauftrag erteilt habe. muss ich dann die anlage KAP ausfüllen oder ist es unnötig?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Muss ich Anlage KAP ausfüllen?

                      Hallo LauraB,

                      nein, musst du nicht. Und ich sehe - bei dir - auch keinen Sinn darin.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X