Wo kann ich in Anlage V sonstige Werbungskosten wie Bewirtungskosten angeben?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage V
Einklappen
X
-
AW: Anlage V
Ich verstehe nicht ganz. Zum einen ist es eher ungewöhnlich, dass Bewirtungskosten dort Werbungskosten sind, so dass sich die Frage häufig nicht stellt. Zum anderen ist mir nicht klar, was Dich konkret daran hindert das in Zeile 49 (2016 mal unterstellt) einzutragen und zu erläutern. Das Wort "sonstiges" ist m.E. eindeutig.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
Kommentar