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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo

    Sitze gerade an der Steuererklärung für 2016 ....

    Eckdaten sind:

    nichteheliches Kind seit 1.1.16 bei Mutter lebend
    Kindergeld erhalte ich keins
    Unterhalt zahle ich monatlich
    habe lediglich 0,5 Kind als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

    Frage:

    In Zeile 15 wird ja das Kindergeld eingetragen.... schreibe ich dort den grundsätzlichen Anspruch für das komplette Jahr rein oder eine 0 ?


    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Anlage Kind

    Hallo mx98,

    du trägst deinen Anspruch ein -> die Hälfte des Kindergeldes für das Jahr.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind

      In Zeile 15 wird ja das Kindergeld eingetragen
      Du meinst genau genommen die Finanzamts-Kennzahl 15. Da sind deine 1.140 € Anspruch einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind

        Danke für die schnelle Hilfe

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