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Übungsleiterpauschale

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    Übungsleiterpauschale

    habe ich das richtig verstanden, dass, wenn ich nebenbei als übungsleiterin/Dozentin tätig bin, ich die nicht versteuerten einnahmen (sofern sie unter der pauschale von 2400€) bleiben, in zeile 26 der anlage N eintragen muss? sind hierzu belege wie Werkvertrag o.ä. beizulegen (Elster Formular sagt zumindest nicht, dass hierzu etwas beigelegt werden soll) oder genügt die angabe als "übungsleiterin" mit angabe des geldbetrages?

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale

    Übungsleiter allein scheint mir etwas zu unpräzise! Das kann dann schon zu zu Nachfragen führen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale

      was sollte ich denn hier noch angeben?
      und was für unterlagen/nachweise sollte ich beilegen?

      danke

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale

        Einer meiner Söhne ist nebenberuflich Chorleiter und gibt das samt dem Namen des Chores auch so an.

        Das reicht dem Finanzamt in diesem Fall, weil daraus ersichtlich ist, dass er für eine der in § 3 Nr. 26 EStG genannten Einrichtungen tätig ist.

        Steuerfrei sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 400 Euro im Jahr.

        Wenn du zum Beispiel als Dozentin an einer VHS tätig wärst und das so angibst, wäre das jedenfalls aussagekräftiger als der Begriff Übungsleiter.
        Übungsleiter wäre auch ein nebenberuflicher Fitnesstrainer in einem privaten Studio.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale

          vielen dank für deine hilfe. legt dein sohn dann auch den vertrag bei, aus dem die höhe der Vergütung hervorgeht, oder reicht die angabe als Übungsleiter mit dem Namen des Chors in der zeile 26 in anlage N? (also ohne jeden weiteren nachweis)

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            #6
            AW: Übungsleiterpauschale

            ... legt dein sohn dann auch den vertrag bei, aus dem die höhe der Vergütung hervorgeht.
            Nein, er gibt nur die Jahressumme an.
            Ich weiß gar nicht, ob er einen schriftlichen Vertrag hat, aus dem die Höhe der monatlichen Vergütung hervorgeht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Übungsleiterpauschale

              sorry, ich muss noch einmal nachhaken. ich habe gelesen, dass es einen unterschied macht, ob man selbständig oder nicht-selbstständig beschäftigt ist, wo man dann die einnahmen als übungsleiterin eintragen muss. ich arbeite hauptberuflich in meinem Job und nebenberuflich arbeite ich als übungsleiterin. muss ich dann die einnahmen als übungsleiterin in anlage N oder anlage S angeben? ich finde hier im Internet beides und bin verunsichert....

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                #8
                AW: Übungsleiterpauschale

                Hallo LauraB,

                Die Anlage N passt doch für dich, wenn du diese eh ausfüllen musst -> siehe Eingabehilfe, Zeile 26 bis zur Höhe des Freibetrages und Zeile 20 den etwaigen übersteigenden Betrag.

                Tschüß

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