Wie ist das dann mit den Beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. inländischen Rentenversicherung. Ist das trotzdem mein Jahresbruttoeinkommen inklusive Zulagen etc. ?
Außerdem bekommt man jährlich vom Arbeitgeber auch eine Mitteilung über die beitragspflichtigen Entgelte.
Die Beträge können vom steuerpflichtigen Bruttojahresgehalt abweichen.
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