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Anlage AV

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    Anlage AV

    Ich benutze zum 1. Mal ElsterFormular und stehe gerade auf der Leitung. Ich bin Alleinerziehend und gehe deshalb davon aus, dass ich unmittelbar gegünstigt bin. Also muss ich die Zeilen 10 - 19 ausfüllen.
    Und nun meine Frage: Es wird in Zeile 10 nach den beitragspflichtigen Einnahmen gefragt.....ist das mein Bruttoarbeitslohn? Und was ist dann das tatsächliche Entgeld?
    ......immer mit `nem lieben Gruß

    #2
    AW: Anlage AV

    Eigentlich sollte hier die Eingabehilfe aussagekräftig genug sein.

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      #3
      AW: Anlage AV

      Wenn sie das für mich wäre, würde ich nicht fragen.
      ......immer mit `nem lieben Gruß

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        #4
        AW: Anlage AV

        Es wird in Zeile 10 nach den beitragspflichtigen Einnahmen gefragt.....ist das mein Bruttoarbeitslohn?
        In der Regel ja! Ausnahmen: Dein Brutto liegt über der Beitragsbemessungsgrenze oder du erhältst steuerfreie Zulagen, die nicht auch sozialversicherungsfrei sind.

        In die anderen Zeilen ist in deinem Fall nichts einzutragen, auch nicht 0!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage AV

          Danke Charlie24.

          darf ich dich auch fragen, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze liegt oder wo ich mehr dazu erfahren kann?
          ......immer mit `nem lieben Gruß

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            #6
            AW: Anlage AV

            https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

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              #7
              AW: Anlage AV

              Maßgeblich ist die Allgemeine Rentenversicherung. West und Ost unterscheiden sich immer noch. Nachschauen müssen da eigentlich nur Gutverdiener:

              https://de.wikipedia.org/wiki/Beitra...enversicherung
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage AV

                Danke. Da liege ich (leider) nicht drüber.
                ......immer mit `nem lieben Gruß

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