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finanzielle Unterstützung Sohn (weil Ausbildung)

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    finanzielle Unterstützung Sohn (weil Ausbildung)

    Hallo
    Wo trage ich die finanzielle Unterstützung für meinen Sohn ein?

    Dieser ist 26 jahre alt und befindet sich am Ende seiner Ausbildung. Da der Ausbildungslohn nicht ganz ausreicht, unterstützen wir ihn finanziell.

    Diese Gesamtsumme würde ich gerne irgendwo eintragen, um eine Steuersenkung zu erreichen. Aber wo? Der Vordruck "Unterhalt" scheidet offensichtlich aus, da man dort nur andere unterstützen kann, wie geschiedenen Ex-Partner usw. Aber nicht das eigene Kind.

    Lieben Gruß

    #2
    AW: finanzielle Unterstützung Sohn (weil Ausbildung)

    Die Anlage Unterhalt ist richtig, siehe das Auswahlfeld in Zeile 33 zum Verwandschaftsverhältnis. Oder hast Du versehentlich irgendwo die Anlage U aufgegabelt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: finanzielle Unterstützung Sohn (weil Ausbildung)

      Elster Formular schaltete nicht automatisch auf Seite 2 um. Bin ich blind.

      Danke dir trotzdem

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: finanzielle Unterstützung Sohn (weil Ausbildung)

        Aber nicht das eigene Kind
        Wie kommst du darauf? Eigene Kinder über 25 kann man natürlich unterstützen.

        Die Ausfüllhilfe sagt hierzu:
        Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten / Lebenspartner gegenüber
        gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern oder Kinder können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterstützte Person bis zu 8.652 Euro jährlich geltend machen,
        wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

        Ob der Ausbildungslohn tatsächlich nicht ganz ausreicht, ist ein anderes Thema.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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