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Anlage Kind - keine Betreuungskosten

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    Anlage Kind - keine Betreuungskosten

    Ich brauche dringend Eure Hilfe: Ich mache gerade noch meine Steuererklärung für 2008 und fülle zum ersten Mal alles mit Elster aus.
    Meine Tochter wurde am 20.4.2008 geboren. Im Jahr 2008 habe ich keine Betreuungskosten gehabt. Die Zeile 61 habe ich also frei gelassen. Den Kindsvater habe ich in Zeile 9 angegeben.
    Seit 2005 lebe ich mit dem Kindsvater zusammen. Ergo habe ich in Zeile 87 als gemeinsamen Haushalt 0101-3112 angegeben. Das Kind gehörte seit der Geburt (20042008) zum gemeinsamen Haushalt.
    Drücke ich nun die Plausibilitätsprüfung kommt die Fehlermeldung "Kinderbetreuungskosten und Angaben zum Haushalt bedingen einander. Ein Datumsfeld genügt." Und als Hife wird angegeben, dass ich den Zeitraum angeben soll, wo kein gemeinsamer Haushalt bestanden hat.
    Ich verstehe die Fehlermeldung nicht.
    Muss ich noch was ausfüllen? Danke für die Hilfe.

    #2
    AW: Anlage Kind - keine Betreuungskosten

    Auf Seite 3 der Anlage Kind geht es um Betreuungskosten. Die Du ja nicht hattest. Also raus mit den Eintragungen dort.

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      #3
      AW: Anlage Kind - keine Betreuungskosten

      Vielen Dank. Hilfe kann so einfach sein. Puh...

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        #4
        AW: Anlage Kind - keine Betreuungskosten

        Zeile 61: Dienstleistung, Name, Von bis, Betrag
        Zeile 62: Mutter ankreuzen.

        In 62 bis 66 muss jetzt etwas zutreffend sein. Wenn man Zuhause ist, kann man sich ja selbst um sein Kind kümmern. Ist man aber selbst in Ausbildung, Krank, behindert oder erwerbstätig (auch Minijob zählt dazu), braucht man jemand der sich um das Kind kümmert. DANN kann man auch Kosten für Betreuung abziehen.

        Zeile 62 Erwerbstätig = Ankreuzen, Datum von wann bis wann man gearbeitet hat.

        Zeile 69 "Anderer Elternteil" Ankreuzen, auch hier die gleichen Gründe wie oben. Zwischen 70 und 74 sollte etwas zutreffend sein und der Zeitraum genannt werden, wo es zugetroffen hat. In der Spalte "Aufwendungen" sind entsprechend die Kosten des "anderen Elternteils" für die Kinderbetreuung einzutragen (bei gemeinsamen Haushalt ggf. hälftig).

        In den Zeilen 77 bis 81 kann nun der VOLLE oder ANTEILIGE Betrag bei der eigenen Steuererklärung geltend gemacht werden. Was der Vater "bekommen soll" gehört dann in die Zeilen 82 bis 86.

        Zeile 87: gemeinsamer Haushalt, 0101 3112, das Kind gehörte zu unserem Haushalt, 0101 3112


        PS: Diese Forumssoftware gehört auf den MÜLL.
        Ich brauchte 20 Minuten für den Text - davon 5 Minuten nur um herauszufinden, an welchen Stellen er keine Gänsefüßchen, keinen Querstrich, keine Bindestriche mag.
        Jeder primitive Editor kann FETT oder KURSIV, hier muss man dankbar sein, dass man Sätze mit einem Punkt beenden darf.

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