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Überspringen eines Jahres

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    Überspringen eines Jahres

    Ich habe im Dez. mit Elster Formular die Einkommensteuererklärung für 2012 abgegeben. Nun mahnt mich das Finanzamt die Erklärung für 2014 einzureichen. Kann ich die Erklärung für 2013 zunächst überspringen und erst 2014 machen und dann erst nach der Erklärung für 2014 die für 2013 mit Elster Formular erstellen?

    #2
    AW: Überspringen eines Jahres

    Hallo,

    kannst du.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Überspringen eines Jahres

      Rechtlich kein Problem. Wenn Du allerdings die Funktion der Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzen möchtest, kannst Du nicht direkt von 2012 auf 2014 gehen, sondern musst erst 2013 anlegen und dann kannst Du aus 2013 nach 2014 nehmen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Überspringen eines Jahres

        Hallo GrBaer185,

        du kannst ja jedes Jahr auch die Steuerberechnung durchlaufen lassen und wenn 2013 nicht verlangt wird und du keine Pflichtveranlagung bist kannst du es auch weglassen falls eine Nachzahlung rauskommt.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Überspringen eines Jahres

          Wenn eine Nachzahlung rauskommt, liegt zu 99,8 % auch eine Pflichtveranlagung vor.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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