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Fünftelbesteuerung - Steuerberechnung Elster

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    Fünftelbesteuerung - Steuerberechnung Elster

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem habe ich. Ich möchte nur die Berechnung verstehen..

    Ich habe im Jahr 2016 (Ende Feb 2016) eine Abfindung erhalten. Die Abfindung wurde 5tel-besteuert ausgezahlt mit der Februar-Abrechnung.
    In der Lohnsteuerbescheinigung stehen die Summen der Abfindung gesondert unter Zeile 10, 11, 12. Diese habe ich auch korrekt eingetragen.

    Ich hatte im März 2016 nur 4 Tage Arbeitslosengeld erhalten (wegen Progressionsvorbehalt) und dann zwei Monate bei der Zeitarbeitsfirma, dann bis Ende Dezember bei einer regulären Firma beschäftigt. Alle 3 Lohnsteuerbescheinigungen wurden eingetragen.

    Jetzt habe ich die Est-Erklärung 2016 wie ich bisher immer auch kannte ausgefüllt, die Erstattungen passten fast überein mit der Steuerberechnung.
    So die Ergebnis nun sieht so aus, dass ich 5000€ an Erstattung bekomme. Ich weiss nicht ob das plausibel klingt, aber will ich hoffen.

    Nun ich habe unter Zuwendung (Spende) einen Betrag von 1500 € eingetragen, die Erstattung ändert sich bis 4500 € nicht. Ab dem 4500 € erhöht sich der Erstattungsbetrag, dann aber auch in großen Schritten. Dann habe ich die Zuwendung rausgelöscht. Ich möchte hier nicht unnötig warten, bis ich den Spendenbescheinigung für 1500€ kriege könnte noch 2-3 Monate dauern.

    Habe 900 € behinderten Fahrtkosten eingetragen (ja bin 90% schwerbehindert) die pauschale wollte ich angeben. Aber mit 900 € ändert sich wieder der Erstattungsbetrag nicht.
    Um zu testen ob das wie Zuwendung die Berechnung macht, habe ich testweise unter außergewöhnliche Belastung ebenfalls 4000 € eingetragen. Keinen Cent wird wird der Erstattungsbetrag erhöht.
    Das hört sich sehr komisch an.

    Jetzt meine Frage, ist die Steuerberechnung 100% korrekt. Sind die Berechnungen der Spende und außergewöhnliche Belastungen plausibel?
    Kann ich davon ausgehen, dass mir der Finanzamt soviel erstattet auch wenn sich die Zuwendungen und Fahrtkosten behinderter Menschen in der geringen Beträgen an der Erstattung nichts verändert?

    Weil es mit der Abfindung eine 5tel-Besteuerung war, ausser den Zeilen 10,11,12 muss ich noch andere Einstellungen vornehmen?

    Danke für Ihre Infos

    #2
    AW: Fünftelbesteuerung - Steuerberechnung Elster

    Letztlich wird Dir nur ein steuerlicher Berater sagen können - und dürfen-, ob das so korrekt ist. Es klingt zumindest auf den ersten Blick nicht abwegig.

    Bei außergewöhnlichen Belastungen ist es so, dass es eine zumutbare Eigenbelastung gibt, siehe § 33 Abs. 3 EStG. Erst, SOWEIT Beträge wie Krankheitskosten und die von Dir erwähnten behindertenbedingten Fahrtkosten diese zumutbare Eigenbelastung ÜBERSTEIGEN, mindern diese Deine Steuerlast. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass Du bei einer Abfindung und Weiterarbeit im Jahr einen so hohen Gesamtbetrag der Einkünfte hattest, dass die zumutbare Eigenbelastung immer noch nicht überschritten wurde.

    Ob das Finanzamt Dir so viel erstattet, wirst Du erst im Bescheid sehen. WENN Du nach Meinung des Finanzamts Alles richtig eingetragen hast, DANN dürfte die Erstattung identisch sein
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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