Hallo,
ich habe entsprechend den Empfehlungen schnell noch vor 2017 meine Verlustvorträge für die Steuerjahre 2009 bis 2012 eingereicht.
Nun habe ich zwei Fragen:
1. Ich habe für 2009-2011 Schreiben (bereits vor 2,5 Wochen, ich war leider krank, also muss ich mich jetzt wohl beeilen) bekommen, dass meinem Antrag auf Verlustfeststellung nicht entsprochen werden kann, weil die Festsetzungsfrist abgelaufen sei.
Ist das der Punkt an welchem ich mich auf das entsprechende BFH-Urteil berufen muss? Hat jemand evtl. ein Beispiel bzw. einen Vordruck hierzu?
2. Ich habe für 2012 eine "Festsetzung" bekommen in der zwar unter "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" ca. -2000 Euro (Minus!) steht, allerdings steht unter der Tabelle "Ihr Konto ist ausgeglichen.". Ist das in diesem Fall normal? 2012 war ich "nur" noch Masterstudent, also schon nicht mal mehr in der Erstausbildung, von daher sollte mir, wenn überhaupt, dann von dem Jahr etwas gutgeschrieben werden. Ich kenne das von Einkommensteuererklärungen allerdings nur so, dass dort nicht steht "Ihr Konto ist ausgeglichen", sondern sowas wie "Das Guthaben über #### Euro wird Ihnen ausgezahlt".
Kann mir bei diesen Fragen jemand kurz helfen?
Vielen Dank fürs Lesen!
Grüße
Patrick
ich habe entsprechend den Empfehlungen schnell noch vor 2017 meine Verlustvorträge für die Steuerjahre 2009 bis 2012 eingereicht.
Nun habe ich zwei Fragen:
1. Ich habe für 2009-2011 Schreiben (bereits vor 2,5 Wochen, ich war leider krank, also muss ich mich jetzt wohl beeilen) bekommen, dass meinem Antrag auf Verlustfeststellung nicht entsprochen werden kann, weil die Festsetzungsfrist abgelaufen sei.
Ist das der Punkt an welchem ich mich auf das entsprechende BFH-Urteil berufen muss? Hat jemand evtl. ein Beispiel bzw. einen Vordruck hierzu?
2. Ich habe für 2012 eine "Festsetzung" bekommen in der zwar unter "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" ca. -2000 Euro (Minus!) steht, allerdings steht unter der Tabelle "Ihr Konto ist ausgeglichen.". Ist das in diesem Fall normal? 2012 war ich "nur" noch Masterstudent, also schon nicht mal mehr in der Erstausbildung, von daher sollte mir, wenn überhaupt, dann von dem Jahr etwas gutgeschrieben werden. Ich kenne das von Einkommensteuererklärungen allerdings nur so, dass dort nicht steht "Ihr Konto ist ausgeglichen", sondern sowas wie "Das Guthaben über #### Euro wird Ihnen ausgezahlt".
Kann mir bei diesen Fragen jemand kurz helfen?
Vielen Dank fürs Lesen!
Grüße
Patrick
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