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Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

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    Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

    Hallo,

    ich habe entsprechend den Empfehlungen schnell noch vor 2017 meine Verlustvorträge für die Steuerjahre 2009 bis 2012 eingereicht.

    Nun habe ich zwei Fragen:

    1. Ich habe für 2009-2011 Schreiben (bereits vor 2,5 Wochen, ich war leider krank, also muss ich mich jetzt wohl beeilen) bekommen, dass meinem Antrag auf Verlustfeststellung nicht entsprochen werden kann, weil die Festsetzungsfrist abgelaufen sei.
    Ist das der Punkt an welchem ich mich auf das entsprechende BFH-Urteil berufen muss? Hat jemand evtl. ein Beispiel bzw. einen Vordruck hierzu?

    2. Ich habe für 2012 eine "Festsetzung" bekommen in der zwar unter "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" ca. -2000 Euro (Minus!) steht, allerdings steht unter der Tabelle "Ihr Konto ist ausgeglichen.". Ist das in diesem Fall normal? 2012 war ich "nur" noch Masterstudent, also schon nicht mal mehr in der Erstausbildung, von daher sollte mir, wenn überhaupt, dann von dem Jahr etwas gutgeschrieben werden. Ich kenne das von Einkommensteuererklärungen allerdings nur so, dass dort nicht steht "Ihr Konto ist ausgeglichen", sondern sowas wie "Das Guthaben über #### Euro wird Ihnen ausgezahlt".


    Kann mir bei diesen Fragen jemand kurz helfen?

    Vielen Dank fürs Lesen!

    Grüße
    Patrick

    #2
    AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

    Zitat von PatiB87
    Ich kenne das von Einkommensteuererklärungen allerdings nur so, dass dort nicht steht _Ihr Konto ist ausgeglichen_, sondern sowas wie _Das Guthaben über #### Euro wird Ihnen ausgezahlt_
    Hast Du für 2012 Lohnsteuer bezahlt, oder Einkommensteuer-Vorauszahlungen? Wenn Du keine Steuern bezahlt hast, was möchtest Du dann erstattet bekommen?

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      #3
      AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

      Hey,

      danke dir für deine Antwort.

      Nein, habe ich nicht, daher habe ich ja einen Verlustvortrag gemacht. Ich arbeite nun aber schon und frage mich nun, wie/wann das nun mit meinem Einkommen verrechnet wird o.Ä. und woran ich sehe, dass etwas bzw. wie viel verrechnet wird.

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

        Du musst ja dann für 2012 einen Bescheid haben über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags oder so ähnlich. Wie hoch ist denn der Gesamtbetrag der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid 2012?

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          #5
          AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

          Zitat von PatiB87 Beitrag anzeigen
          1. Ich habe für 2009-2011 Schreiben (bereits vor 2,5 Wochen, ich war leider krank, also muss ich mich jetzt wohl beeilen) bekommen, dass meinem Antrag auf Verlustfeststellung nicht entsprochen werden kann, weil die Festsetzungsfrist abgelaufen sei.
          Also die Aussage, dass für die Verlustfeststellung für 2009-2011 die FestSETZUNGSfrist abgelaufen sei, ist definitiv falsch:

          Für die EINKOMMENSTEUERfestsetzung der Jahre 2009-2011 ist die FestSETZUNGSfrist abgelaufen.

          Für die Verlustfeststellung der Jahre 2010-2011 läuft die FestSTELLUNGSfrist wegen PFLICHTfeststellung noch bis 31.12.2017 bzw. 31.12.2018.

          Für die Verlustfeststellung 2009 endete sie am 31.12.2016. Maßgebend ist, wann das Finanzamt den Bescheid erlässt, NICHT wann die Erklärung abgegeben wurde. Wenn Du sie kurz vor Jahresende eingereicht hast, ist Sense. Hast das Finanzamt LÄNGER darauf gesessen, kann das anders sein. Näheres erklärt Dir Dein steuerlicher Berater.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

            Ja, wie gesagt, ich hab für 2012 diese Festsetzung bekommen. Meine Einkünfte waren da null und entsprechend ist der einzige Posten auf der Festsetzung die -2000€ für Werbungskosten an Verlust. Ich frage mich eben nur, wann/wo/wie dieser nun verrechnet wird?


            Maßgebend ist, wann das Finanzamt den Bescheid erlässt? Das ist ja furchtbar geregelt! Also hat es für 2009 nichts gebracht, das noch schnell kurz vor knapp in 2016 einzureichen?

            Aber für 2010 und 2011 kann ich dann Einspruch einlegen und mich entsprechend auf diese Gerichtsurteile berufen, so wie es überall in den Guides steht?



            Entschuldigt die nervigen Fragen, aber ich muss mich ja scheinbar mit den Einsprüchen beeilen, wenn ich die nur vier Wochen lang erheben kann.

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              #7
              AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

              Zitat von PatiB87 Beitrag anzeigen
              Meine Einkünfte waren da null und entsprechend ist der einzige Posten auf der Festsetzung die -2000€ für Werbungskosten an Verlust
              Einkünfte in Höhe von Null reicht natürlich nicht, das ist kein Verlust. Ein Verlust wären Einkünfte von weniger als Null. Oder hast Du die Begriffe Einnahmen und Einkünfte verwechselt?

              Zitat von PatiB87 Beitrag anzeigen
              Also hat es für 2009 nichts gebracht, das noch schnell kurz vor knapp in 2016 einzureichen?
              Frei nach Gorbatschow

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                #8
                AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

                Ah, ja, offenbar hab ich das verwechselt. :P
                Wie wird sowas denn nun verrechnet, wenn man z.B. von -2000€ Einkünften ausgeht?


                Bin ich denn mit meiner Einspruch-Vermutung bezüglich 2010 und 2011 auf dem richtigen Weg?

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

                  Zitat von PatiB87 Beitrag anzeigen
                  Wie wird sowas denn nun verrechnet, wenn man z.B. von -2000€ Einkünften ausgeht?
                  Du solltest dann einen Bescheid über die Verlustfeststellung bekommen haben. Also: Erklärung für 2013 abgeben!

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

                    Hallo PatiB87,

                    wenn ich mal fragen darf: Seit wann arbeitest du denn?
                    Es könnte nämlich - wie so oft - sein, dass sich der ganze Aufwand mit den Verlustvorträgen gar nicht lohnt, weil im ersten Jahr eh' keine Steuern gezahlt werden müssen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

                      Hallo L E Fant: Also bekomme ich den Verlust erst wieder, wenn ich die nächste, normale Steuererklärung mache? Für 2013-2015 habe ich allerdings schon "damals" welche gemacht, ist das schlimm? Wird der Verlust dann nun trotzdem verrechnet, wenn ich die für 2016 mache? Muss ich in der neuen Erklärung den Verlust dann nochmal gesondert angeben, oder weiß das Amt da bescheid?

                      Hallo reckoner: Im ersten Jahr vom Job muss man KEINE Steuern zahlen? Das ist mir neu?

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

                        Also, ich unterstell mal - so deutlich hast Du das ja bis jetzt nicht gesagt - Du hast für 2012 eine Verlustfeststellung in Höhe von 2000 vom Finanzamt bekommen. Und zwar zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid, aus dem sich der Verlust ergeben hat. Dann wird der Verlust auch in der Veranlagung für 2013 automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Auch rückwirkend, falls der Bescheid für 2013 schon ergangen sein sollte.

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag aus Studienjahren abgeschickt => Was nun?

                          Hallo,

                          >>>Im ersten Jahr vom Job muss man KEINE Steuern zahlen? Das ist mir neu?

                          Ja, das kommt sogar recht häufig vor.
                          Beispiel: Studium ist im Sommer zu Ende, daran anschließend erst mal ein paar Wochen Urlaub und im Herbst dann die erste Anstellung. Macht dann vielleicht 3 Monate a 3000 Euro (mehr ist es am Anfang vielleicht noch nicht), in Summe also 9000 Euro. Und das liegt noch unter dem Grundfreibeitrag, daher sowieso Null Steuern.
                          Wenn es nun noch einen Verlustvortrag gibt dann wird dieser vorrangig gemindert, im schlimmsten Fall komplett verbraucht, ohne das sich an der Steuer etwas ändert.


                          >>>Für 2013-2015 habe ich allerdings schon "damals" welche gemacht,

                          Dann sollte es - eigentlich - automatisch neue Feststellungsbescheide geben.
                          Was war denn 2013 bis 2015, auch nur Verluste?

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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