Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

    Ich habe gelesen, daß die abgesetzten HR die Steuerschuld direkt verringern.

    Beispiel für mein Verständnis:
    5.000 EUR Bisherige errechnete Steuerschuld OHNE HR
    1.000 EUR in Zeile 73 HV abgesetzter Betrag der HR. Das sind aber schon die 20% der vorliegenden Rechnungen
    4.000 EUR Neu errechnete Steuerschuld

    Bei meiner Steuererklärung 2016 verringert ElsterFormular (EF) die Steuerschuld aber nur in geringerem Maße (maximal ca. 200 EUR). Da keimt der Verdacht auf, daß EF keinen direkten Abzug von der Steuerschuld vornimmt, sondern die HR wie normale Absetzungen behandelt.

    Mache ich einen Denkfehler oder das Programm? Erbitte sachdienliche Hilfe. Danke.

    Freundliche Grüße an alle Leser
    Hennes

    #2
    AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

    Bei Ansatz von 5.000 Euro Handwerkerrechnungen ergibt sich ein Abzug von 1.000 Euro von der Steuerschuld.

    Gruß
    Bolletax

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

      Hallo Bolletax,

      das ist richtig, aber noch keine Lösung meines Problems. Ich habe tatsächlich HR in dieser Höhe und daraus 1.000 Absetzung (= 20%) errechnet. Also, das ist meine Überlegung, sollte ich nicht mehr 5.000 EUR Steuerschuld haben, sondern nur noch 4.000 Steuerschuld.

      Mein Problem ist aber, daß EF aus diesen 1.000 EUR eine Verringerung der Steuerschuld um ca. 200 EUR macht. Da das ja auch 20% von 1.000 sind, frage ich mich, ob ich in das Feld 73 HV nun den Gesamtbetrag der HR (5.000) eintragen sollte oder eben nur die selbst errechnten 20% davon?

      Gruss
      Hennes

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

        In Zeile 73 wird nach Aufwendungen gefragt. Es befindet sich keine Rechenaufgabe in Zeile 73 ...

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

          Wie ich schon sagte: Den Gesamtbetrag von 5.000 ansetzen.

          Gruß
          Bolletax

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

            Danke, Bolletax, genau das war es, was ich wissen musste.

            Gruss
            Hennes

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

              Zitat von Knickerbocker Beitrag anzeigen
              Ich habe gelesen, daß die abgesetzten HR die Steuerschuld direkt verringern.

              Beispiel für mein Verständnis:
              5.000 EUR Bisherige errechnete Steuerschuld OHNE HR
              1.000 EUR in Zeile 73 HV abgesetzter Betrag der HR. Das sind aber schon die 20% der vorliegenden Rechnungen
              4.000 EUR Neu errechnete Steuerschuld

              Bei meiner Steuererklärung 2016 verringert ElsterFormular (EF) die Steuerschuld aber nur in geringerem Maße (maximal ca. 200 EUR). Da keimt der Verdacht auf, daß EF keinen direkten Abzug von der Steuerschuld vornimmt, sondern die HR wie normale Absetzungen behandelt.

              Mache ich einen Denkfehler oder das Programm? Erbitte sachdienliche Hilfe. Danke.

              Freundliche Grüße an alle Leser
              Hennes
              ...sind es denn wirklich 5.000 EUR Arbeitsleistung ohne Material? Auf Material gibt es keinen 20%-"Zuschuß" v. FA. !!!

              Gruß
              aporent

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung bei Absetzen von Handwerkerrechnungen (HR)

                Hallo aporent,

                das sollte eigentlich jeder wissen der Handwerkerleistungen abrechnet und Knickerbocker hat eindeutig geschrieben ich habe wirklich 5000 Euro HR.
                Außerdem machen die Rechnungsaussteller bei Gesamtrechnungen schon immer den Hinweis im Gesamtbetrag sind xxxx Euro Arbeitsleistung enthalten.
                Falls es nicht so ist, wird das Finanzamt anhand der Rechnungen schon reagieren.

                Tschüß

                Kommentar

                Lädt...
                X