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Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

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    Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

    Hallo zusammen,

    ich bin zum 01.02.2017 umgezogen & möchte meine Steuerklärung für 2016 machen.

    Ist das Finanzamt des alten Wohnortes zuständig oder dass meines neuen Wohnortes?

    Danke & Gruß.

    #2
    AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

    Hallo Stefan1983,

    das Finanzamt, wo du jetzt wohnst ist für dich zuständig.

    Das kümmert sich dann auch darum, dass dein Steuerfall vom alten Finanzamt zu denen kommt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

      Das ging ja fix ... vielen Dank.

      Im Netz kursieren leider unterschiedliche Auffassungen :-(

      Jetzt bin ich im Klaren :-)

      Folglich beantrage ich eine neue Steuernummer & den Rest erledigt das Finanzamt.


      Gruß.

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        #4
        AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

        Wenn Du steuerlich beim Finanzamt X GEFÜHRT wirst, findet der ZuständigkeitsWECHSEL nach § 26 AO in dem Zeitpunkt statt, in dem das Finanzamt X ODER das Finanzamt Y von dem Umzug erfährt. Daher ist BEIDES richtig, die Erklärung kann sowohl an das Finanzamt X oder Y gehen. Sinnvoller insbesondere bei schon erfolgten Erinnerungen oder Zwangsmaßnahmen ist die Einreichung beim Finanzamt X, denn es wird eine Weile dauern, bis das Finanzamt X von der Einreichung beim Finanzamt Y erfährt und die Kavallerie ääh Vollstreckung stoppen kann.

        Wenn Du bei keinem Finanzamt bisher steuerlich geführt wirst, handelt es sich um keinen Zuständigkeitswechsel. In diesem Fall Abgabe IMMER beim Finanzamt Y, da das Finanzamt X Dich und Deinen Fall gar nicht kennt und damit auch nichts zu tun hat. Wenn Du Pech hast und Verjährungen spielen mit hinein, hast Du dann sonst beim falschen Finanzamt abgegeben und das war es dann.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

          Ich nehme an unter "GEFÜHRT" zählt man wenn z.B. bereits Steuerklärungen in vergangenen Jahren abgegeben wurden, richtig? ;-)

          Danke & Gruß.

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            #6
            AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

            Eigentlich ist damit gemeint, dass Du da eine Steuernummer hast. Das wird aber regelmäßig damit zusammenfallen, dass Du da auch Steuererklärungen eingereicht hast. Die Steuernummer natürlich nicht mit der Identifikationsnummer verwechseln.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

              Folglich bin ich beim Finanzamt meines neuen Wohnortes nicht geführt & muss eine Steuernummer beantragen ODER sende meine Erklärung an mein altes Finanzamt, richtig?

              Danke & Gruß.

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                #8
                AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

                Hallo Stefan1983,

                genau das wollte Picard777 dir damit sagen -> vorhandene Steuernummer verwenden und an das alte FA schicken oder Steuernummer beantragen und an das neue FA und das kannst du entscheiden.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Steuererklärung nach Umzug ... zuständiges Finanzamt?

                  Alles klar, danke :-)

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