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Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

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    Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

    Hallo,

    ich habe 2016 eine Gewerbesteuererstattung erhalten, wo muss ich diese Erstattung in der Anlage EÜR eingetragen?

    Wäre super wenn jemand helfen könnte.

    Viele Grüße
    Jenny

    #2
    AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

    Schaue Dir mal die Zeile 58 und die dazugehörige Eingabehilfe an, da ist Alles beschrieben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

      Hallo Picard777,

      in die Zeile 58 habe ich immer die Gewerbesteuer die ich gezahlt habe eingetragen, muss dann eine Erstattung auch in Zeile 58?

      Viele Grüße
      Jenny

      Kommentar


        #4
        AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

        Wie Picard schon sagt: die Eingabehilfe bringt Dich weiter.

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          #5
          AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

          Ich hoffe das ich die Eingabehilfe richtig verstanden habe, ich muss dann also ein Minus davor setzen?

          Viele Grüße
          Jenny

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            #6
            AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

            Minus ist ein negatives Vorzeichen, was ist daran nicht zu verstehen?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

              Ok das hab ich soweit verstanden, jetzt hab ich aber noch ein kleines Problem.

              Ich musste erst eine Gewerbesteuervorauszahlung leisten in Höhe von 220€ ein paar Monate später habe ich den Bescheid über eine Erstattung erhalten in Höhe von 1.550€

              Muss ich jetzt die 220€ von den 1550€ abziehen und -1.330€ in die Zeile 58 eintragen oder lieg ich da ganz jetzt ganz falsch?

              Viele Grüße
              Jenny

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                #8
                AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

                Muss ich jetzt die 220€ von den 1550€ abziehen und -1.330€ in die Zeile 58 eintragen oder lieg ich da ganz jetzt ganz falsch?
                Natürlich musst du saldieren und darfst nur den Erstattungsüberhang eintragen.

                Das steht doch ausdrücklich in der Ausfüllhilfe: Erstattungsüberhänge sind mit negativem Vorzeichen einzutragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Gewerbesteuererstattung Einnahmenüberschussrechnung

                  Super, danke für die schnelle Hilfe.

                  Viele Grüße
                  Jenny

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