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Vorsteuer aus England (VTA)

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    Vorsteuer aus England (VTA)

    Hallo

    ich habe ein Problem ein Händler aus England möchte mir keine Rechnung ohne VAT senden.
    Ist halt ein Privatkunden Shop.
    Kann ich mir dennoch die Englische VAT erstatten lassen ?
    Umsatzsteuer Nummer und Elster habe ich als Händler in Deutschland.

    Kann man das da eintragen bei der Umsatzsteuervoranmeldung ? (In Elster)
    Wenn ja wo genau ?

    #2
    AW: Vorsteuer aus England (VTA)

    Nein, die Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält keine Eintragungsmöglichkeit für ausländische Steuern.

    EDIT: http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...tung_node.html
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 08.02.2017, 17:58.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsteuer aus England (VTA)

      Ok das heißt dort kann ich das beantragen. Also muss ich mich so wie ich das verstehe nicht an den Englischen Staat wenden.
      Gibt es irgendwo auch eine Anleitung wie das genau funktioniert ?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsteuer aus England (VTA)

        Musst Dich dort mal umgucken.

        Kommentar


          #5
          AW: Vorsteuer aus England (VTA)

          Also muss ich mich so wie ich das verstehe nicht an den Englischen Staat wenden.
          Das wirst du wohl doch müssen, denn noch ist der Brexit nicht beantragt, geschweige denn vollzogen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Vorsteuer aus England (VTA)

            Ja gut aber wenn dem mal so wäre würde es ja sicher nicht einfacher.
            Sondern noch schwerer.
            Weil dann würde der mehr ja auch die Steuern auf die Rechnung setzen.
            Und wie man die dann wieder bekommt weiß ich auch nicht.

            Kommentar


              #7
              AW: Vorsteuer aus England (VTA)

              Hallo Roth,

              egal ob EU-Staat oder Drittland es läuft alles über das BZSt.

              In dem Link von L.E.Fant findest du eigentlich alles, nur mal ein Hinweis daraus ->
              Vorsteuervergütung an deutsche Unternehmer durch ausländische Staaten

              Die Antragstellung in den EU-Mitgliedstaaten ist für deutsche Unternehmer nur noch elektronisch über das BZSt möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
              Inländische Unternehmer, die im Drittland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die Erstattung der ihnen in Rechnung gestellten Vorsteuern dort direkt beantragen. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare, soweit diese dem BZSt bekannt sind, finden Sie hier.

              Tschüß

              P.S. das fett geschriebene ist auf der Seite mit einem Link hinterlegt.

              Kommentar


                #8
                AW: Vorsteuer aus England (VTA)

                Ich glaube, ich habe jetzt die richtige Einstiegsseite für den hier beschriebenen Fall gefunden:

                http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...hmer_node.html

                Besonders übersichtlich ist das ja nicht!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Vorsteuer aus England (VTA)

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  ....................
                  Die Antragstellung in den EU-Mitgliedstaaten ist für deutsche Unternehmer nur noch elektronisch über das BZSt möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

                  Tschüß

                  .
                  Hallo Charlie24,

                  das ist genau der Link im Original der hinter meinem Hinweis liegt.
                  Natürlich muss der User Roth da noch einiges tun.

                  Tschüß

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