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Anlage Vorsorgeaufwendungen

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    Anlage Vorsorgeaufwendungen

    Hallo zusammen,

    ich wollte die Steuererklärung 2016 machen, habe alle Daten aus 2015 übernommen und los gelegt. Am Ende seh ich, dass die Anlage Vorsorgeaufwendungen dabei ist. Da ich diese noch nie dabei hatte, habe ich sie entfernt. Nun steht bei der vorläufigen Erstattungsberechnung 146€. Füge ich sie wieder ein sind es: 1600€.
    Bisher war ich Alleinverdienerin, dies hat sich Mitte letzten Jahres aber geändert, sodass ich auch alle Daten von meinem Mann eingepflegt habe.

    Das verstehe ich gerade nicht und dachte, ich frag einfach mal nach.

    LG
    lilli

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    und was war jetzt nochmal deine Frage?
    Ich habe keine gefunden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

      Sorry, FIGUL

      Also die Frage sollte lauten, da ich nicht verstehe, woher die Anlage kommt, nachdem ich nur auf Daten übernehmen geklickt habe:

      Was muss ich denn jetzt machen? Die Anlage rein, oder raus?

      Und als Ergänzung:
      Wieso ist denn die Berechnung derart unterschiedlich?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

        Am Ende seh ich, dass die Anlage Vorsorgeaufwendungen dabei ist. Da ich diese noch nie dabei hatte, habe ich sie entfernt
        Das war aber falsch und zwar vermutlich schon immer!

        Siehe auch den Hinweis in meiner Signatur.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

          Anlage Vorsorgeaufwand ist doch das Wichtigste überhaupt. Da stehen die Kranken-Pflegeversicherungs-Beträge drauf. Ohne die Anlage VA muss man Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer nachzahlen.

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