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Benötige Hilfe bei Vorsorge!

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    Benötige Hilfe bei Vorsorge!

    Hallo Zusammen,

    ich tue mich ein wenig schwer mit zwei Sachen:
    1. Private Rente nach 2005, wo soll ist die eintragen?
    2. Vorsorge Aufwendungen Zeile 10, JA oder NEIN? Bin Sozialversicherungspflichtig gewesen ( Arbeitnehmer ).
    3. Teilweise Absetzung von der Wohnung ( Betriebskosten) ?

    So, diese drei Sachen und dann bin ich hoffentlich fertig damit.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

    #2
    AW: Benötige Hilfe bei Vorsorge!

    zu 1. fehlen mehr infos, um was fuer eine rentenversicherung es sich handelt. riester gehört in die zweite seite der anlage vor

    zu 2. JA, denn du bekommst die haelfte deiner krankenkassenkosten durch den AG bezahlt.

    zu 3. von den neben- oder betriebskosten sind nur die teile absetzbar, die arbeitsaufwand darstellen, also bspw. schornsteinfeger, gartenpflege, strassenreinigung. die gehören in den hautpvordruck unter haushaltsnahe dienstleistungen.

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      #3
      AW: Benötige Hilfe bei Vorsorge!

      Hallo,
      danke schon mal für die Hilfe.
      Was für Daten brauchst du? Eine Riesterrente ist es nicht. Eine "normale Rente"?!? bei der Provinzial.
      Gruß

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        #4
        AW: Benötige Hilfe bei Vorsorge!

        Rentenversicherungen mit zahlungsbeginn nach dem 31.12.2004, die nicht riester-renten sind können nur noch abgesetzt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

        "Beiträge zu einer eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherung, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt, können in Zeile 7 eingetragen werden, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf Ihr Leben bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen vorsieht; die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen. Dies gilt auch für Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und nicht steuerlich gefördert worden sind."

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