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Anlage KAP mit negativen Beträgen

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    Anlage KAP mit negativen Beträgen

    Hallo zusammen,

    mir stellt sich gerade folgendes Problem: Ich möchte Anlage KAP ausfüllen und habe dafür die Steuerbescheinigung von meinem Bankinstitut vorliegen. Dort sind bei "Kapitalertragsteuer" und "Solidaritätszuschlag" negative Beträge gelistet. Allerdings lässt mich ElsterFormular in die entsprechenden Zeilen (die Zeilennummern sind auch so in der Bescheinigung angegeben) keine negativen Beträge eintragen.

    Was mache ich falsch?

    Grüße,
    Name0815

    #2
    AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

    In der Steuerbescheinigung können eigentlich keine negativen Steuerabzugsbeträge erscheinen, denn die Bank erstatte dir ja keine Steuerabzugsbeträge, welche du nicht schon vorher gezahlt hast.

    Mach doch mal eine Querprobe: Höhe der bescheinigten Einkünfte - verbrauchter Sparerfreibetrag lt. Bescheinigung = steuerpflichtiger Betrag x 25% = X

    Wenn das Ergebnis X in etwas der bescheinigten Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer entspricht ist lediglich das Vorzeichen falsch.

    Ansonsten frag bei deiner Bank nach, warum ein negativer betrag ausgewiesen wurde.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

      Zitat von Name0815 Beitrag anzeigen
      Dort sind bei "Kapitalertragsteuer" und "Solidaritätszuschlag" negative Beträge gelistet.
      Das mag vielleicht daran liegen, dass die Bank diese Beträge vom bestehenden Guthaben subtrahiert.

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        #4
        AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

        Hallo,

        >>>In der Steuerbescheinigung können eigentlich keine negativen Steuerabzugsbeträge erscheinen, denn die Bank erstatte dir ja keine Steuerabzugsbeträge, welche du nicht schon vorher gezahlt hast.

        Das ist zu einfach gedacht.
        Denn in bestimmten Sonderfällen kann es das durchaus geben, Beispiel: Eine Korrektur/Storno aus einem anderen Jahr.

        Ich hatte eine vergleichbare Konstellation mal vor ein paar Jahren, und hab' mir mit einem separaten Hinweis im Anschreiben geholfen. Alternativ könnte man imho die Steuerbescheinigung mit einreichen und die Versteuerung von Amts wegen fordern.


        >>>Das mag vielleicht daran liegen, dass die Bank diese Beträge vom bestehenden Guthaben subtrahiert.

        ??? - was für ein Guthaben denn? In der Steuerbescheinigung erscheinen doch nur gezahlte Steuern.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

          Hallo Leute!

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Mach doch mal eine Querprobe: Höhe der bescheinigten Einkünfte - verbrauchter Sparerfreibetrag lt. Bescheinigung = steuerpflichtiger Betrag x 25% = X

          Wenn das Ergebnis X in etwas der bescheinigten Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer entspricht ist lediglich das Vorzeichen falsch.
          Das könnte sein. Tatsächlich ist der Unterschied wenn man das Vorzeichen weglässt gerade mal 75 Cent.

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Ansonsten frag bei deiner Bank nach, warum ein negativer betrag ausgewiesen wurde.
          Hab' ich mal getan.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Ich hatte eine vergleichbare Konstellation mal vor ein paar Jahren, und hab' mir mit einem separaten Hinweis im Anschreiben geholfen. Alternativ könnte man imho die Steuerbescheinigung mit einreichen und die Versteuerung von Amts wegen fordern.
          Hm... Aber kann ich dann die entsprechenden Zeilen einfach leer lassen? Oder ist es besser, die problematische Bescheinigung überhaupt nicht mit den anderen Bescheinigungen zu verrechnen (ich bekomme noch von zwei anderen Banken Steuerbescheinigungen für Anlage KAP)?

          Grüße,
          Name0815

          (Sorry für die Doppelantwort, aber habe ich beide Texte in eine Antwort geschrieben, hat mir das der Forumsserver mit einem Error 400 quittiert.)

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            #6
            AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

            Hallo,

            musst du denn überhaupt diese 'blöde' Bescheinigung erklären? (das ist in der Regel nur bei Antrag Zeile 4 der Fall)
            Oder ist diese eine Bescheinigung wichtig, etwa weil sie zu einer Erstattung führt?

            Grundsatzfrage: Warum willst du die Kapitalerträge erklären?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Ansonsten frag bei deiner Bank nach, warum ein negativer betrag ausgewiesen wurde.
              Gesagt, getan, hier die Antwort:

              Zitat von Bankinstitut
              Aktuell liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, daher haben wir die Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgeführt.

              [...]

              Da wir die Steuer für Sie ans Finanzamt abführen, weisen wir diese negativ auf der Steuerbescheinigung aus. Sie müssen aber in Ihrer Steuererklärung die Beträge ohne Vorzeichen angeben, damit diese Beträge anerkannt werden können.
              Somit mache ich es seit Jahren also falsch, indem ich die negativen Beträge von den positiven Beträgen anderer Bankinstitute abziehe...

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              musst du denn überhaupt diese 'blöde' Bescheinigung erklären? (das ist in der Regel nur bei Antrag Zeile 4 der Fall)
              Oder ist diese eine Bescheinigung wichtig, etwa weil sie zu einer Erstattung führt?
              Ja denke schon. Zumindest habe ich bisher immer eine Erstattung bekommen...

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Grundsatzfrage: Warum willst du die Kapitalerträge erklären?
              Ehrlich gesagt weil ich schon immer diese Bescheinigungen für Anlage KAP bekommen habe...

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                #8
                AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

                Hallo,

                >>>Somit mache ich es seit Jahren also falsch, indem ich die negativen Beträge von den positiven Beträgen anderer Bankinstitute abziehe...

                Die Bank aber auch. Denn die ist imho verpflichtet, die Werte so aufzubereiten das sie direkt ins Formular eingetragen werden können (mit Zeilennummern).
                Möglich ist übrigens, dass da noch was vom Finanzamt kommt, die bekommen nämlich von den Banken den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag nochmals gemeldet, quasi ein zweiter Datensatz neben deiner Erklärung (und wenn das nicht übereinstimmt, dann gnade dir Gott). Aber keine Sorge, mehr als eine Neuberechnung wird es nicht, der Verdacht der Steuerhinterziehung ließe sich ja in diesem Fall leicht mit einem verständlichen Irrtum ausräumen.


                >>>Ehrlich gesagt weil ich schon immer diese Bescheinigungen für Anlage KAP bekommen habe...

                Darum ging es nicht. Die Frage war, warum du deine Kapitalerträge überhaupt erklärst (in Standardfällen ist das seit 2009 keine Pflicht mehr).
                Ich stelle diese Frage manchmal einfach so, und wenn der Gefragte keine Antwort darauf weiß, dann zeigt das, dass er eigentlich nicht erklären müsste.

                Mögliche Gründe wären:
                - weil die Günstigerprüfung beantragt werden soll
                - weil die Freistellungsaufträge ungünstig gestellt/verteilt waren
                - weil es Kapitalerträge ohne Steuerabzug gab (Ausland, Privatdarlehen etc.)
                - weil der Bank die Kirchenmitgliedschaft nicht (richtig) bekannt war
                - weil die Bank eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt hat
                - weil thesaurierende Fonds im Depot lagen
                u.e.m.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

                  Sorry, aber irgendwie habe ich einen Knoten in meiner Logik.

                  Wenn ich dem Finanzamt gegenüber erkläre, beispielsweise von Bank A dreißig Euro Kapitalertragssteuer einbehalten bekommen zu haben, und gleichzeitig (fälschlicherweise) erkäre, von Bank B zehn Euro Kapitalertragssteuer erstattet bekommen zu haben (wegen falschem Vorzeichen), dann erstattet doch das Finanzamt - sofern die Freibetragssgrenze nicht überschritten ist - die Saldierung aus 30 minus 10 gleich zwanzig Euro. Statt korrekterweise 40 Euro.

                  Also schneidet sich doch der Steuerschuldner ins eigene Fleisch. Oder wo liegt jetzt mein Gedankenfehler?

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                    #10
                    AW: Anlage KAP mit negativen Beträgen

                    Hallo Anja39,

                    ja, da hast du wohl recht, war dein Nachteil. Und durch die von mit angesprochene Meldung fällt das dem Finanzamt auch gar nicht auf. Fazit: Vergiss meinen ersten Absatz in #8.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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