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Tochter, Kindergeld, Unterstützung oder WErbungskosten?

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    Tochter, Kindergeld, Unterstützung oder WErbungskosten?

    Hallo

    Unsere Tochter ist in einer Ausbildung zur Erzieherin und bekommt keinen monatlichen Lohn. Wir unterstützen sie finanzell, da sie bei ihrem Freund wohnt.

    Sind diese Unterstützungsgelder auf dem Vordruck "Unterhalt" einzutragen oder in unsere gemeinsamen Werbungskosten?

    Gruß

    #2
    AW: Tochter, Kindergeld, Unterstützung oder WErbungskosten?

    Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
    Hallo

    Unsere Tochter ist in einer Ausbildung zur Erzieherin und bekommt keinen monatlichen Lohn. Wir unterstützen sie finanzell, da sie bei ihrem Freund wohnt.

    Sind diese Unterstützungsgelder auf dem Vordruck "Unterhalt" einzutragen oder in unsere gemeinsamen Werbungskosten?

    Gruß
    Hallo,

    Ist die Tochter volljährig? Wenn ja bekommst du noch Kindergeld?
    Wann ist die Tochter geboren?
    Für welches Jahr ist die erklärung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Tochter, Kindergeld, Unterstützung oder WErbungskosten?

      Tochter volljährig - ja
      bekomme Kindergeld - ja
      geboren - 1995
      welches Jahr - 2016

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        #4
        AW: Tochter, Kindergeld, Unterstützung oder WErbungskosten?

        Hallo,

        da ist alles mit dem Bezug von Kindergeld abgegolten.
        Eventuell kommt Auswärtige Unterbringung in Betracht in Anlage Kind Zeile 51.
        Wohnt bei Freund wird nicht genügen.
        Für euch entstehen KEINE Werbungskosten.
        Anlage Unterhalt kommt auch nicht in Frage, da Tochter unter 25 Jahre und ihr deshalb Anspruch auf Kindergeld habt.
        Siehe erster Satz.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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