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Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

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    Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage, ob ich zu doof bin das Elster-Formular auszufüllen, oder ob das seine Richtigkeit haben kann.

    Und zwar hatte ich neben meinem Hauptberuf letztes Jahr noch 4 Monate eine Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird einem bei Steuerklasse 6 ja direkt der Höchststeuersatz abgezogen.

    Wenn ich nun bei Elster meinen Hauptjob eintrage, dann wird mir angezeigt, dass ich Steuern erstattet bekomme. Sobald ich aber meinen Zweitjob mit Steuerklasse 6 als weiteres Formular hinzufüge, wird mir angezeigt, dass ich Steuern nachzahlen müsste.

    Kann das denn sein? Ich dachte durch die Steuerklasse 6 kann sich später nichts mehr zu meinem Nachteil ändern, da ich ja dafür bereits die Steuern erstattet habe. Oder übersehe ich hierbei etwas?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

    Zitat von Ber.to Beitrag anzeigen
    Und zwar hatte ich neben meinem Hauptberuf letztes Jahr noch 4 Monate eine Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird einem bei Steuerklasse 6 ja direkt der Höchststeuersatz abgezogen.
    Nein, das ist falsch.

    Zitat von Ber.to Beitrag anzeigen
    Kann das denn sein?
    Ja, das kann sein, ist sogar wahrscheinlich. Deswegen besteht hier auch die Pflicht zur Veranlagung.

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      #3
      AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

      Bei Steuerklasse 6 wird nicht der Höchststeuersatz angewendet. Es wird lediglich der Grundfreibetrag (evtl. auch andere Freibeträge) nicht nochmal berücksichtigt. Dadurch kann es leicht zu einer Nachzahlung kommen.

      Genau aus diesem Grund bist Du bei Steuerklasse 6 auch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

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        #4
        AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

        Zitat von Ber.to Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich habe eine kurze Frage, ob ich zu doof bin das Elster-Formular auszufüllen, oder ob das seine Richtigkeit haben kann.
        Kann das denn sein? Ich dachte durch die Steuerklasse 6 kann sich später nichts mehr zu meinem Nachteil ändern, da ich ja dafür bereits die Steuern erstattet habe. Oder übersehe ich hierbei etwas?

        Vielen Dank für eure Hilfe!
        Kann (nicht) sein, kann nicht (sein).
        Glasauge ist trüb, Weihnachten ist vorbei - keine Spekulatius mehr vorhanden...

        Da mach ich mir Mühe und andere machens kurz und knapp - tzzz
        Ich antworte trotzdem!
        Zuletzt geändert von stiller; 19.02.2017, 14:06. Grund: Mühe
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

          Ok, vielen Dank für eure schnelle Antwort. Dann wird das wohl so stimmen. Hatte mich gerade eben sehr gewundert, dass es einen so großen Unterschied machen kann, zwischen dem Betrag, den ich ohne den Nebenjob erstattet bekommen hätte und dem Betrag, den ich nun dank Nebenjob nachzahlen muss. Von dem bleibt dann nämlich nicht mehr viel übrig :-D

          Kommentar


            #6
            AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

            Hallo,

            >>>Von dem bleibt dann nämlich nicht mehr viel übrig

            Das kann aber nicht sein, eigentlich sollten mindestens 58% übrig bleiben.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Das kann aber nicht sein, eigentlich sollten mindestens 58% übrig bleiben.

              Stefan
              Sorry, da hab ich emotional übertrieben. Insgesamt spielt sich das ganze im mittleren dreistelligen Bereich ab, deshalb tut es einfach unerwartet weh ;-).

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

                Zitat von Ber.to Beitrag anzeigen
                Ok, vielen Dank für eure schnelle Antwort. Dann wird das wohl so stimmen. Hatte mich gerade eben sehr gewundert, dass es einen so großen Unterschied machen kann, zwischen dem Betrag, den ich ohne den Nebenjob erstattet bekommen hätte und dem Betrag, den ich nun dank Nebenjob nachzahlen muss. Von dem bleibt dann nämlich nicht mehr viel übrig :-D
                Da mach Dich mal nackig:
                In welcher Anlage hast Du zu welcher Kennzahl welchen Wert eingetragen?
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Da mach Dich mal nackig:
                  In welcher Anlage hast Du zu welcher Kennzahl welchen Wert eingetragen?
                  Anlage N:
                  1. Lohnsteuerbescheinigung 25.087,94 Bruttolohn, 3.047,12 Einbehaltene Lohnsteuer
                  2. Lohnsteuerbescheinigung 3.680,00 Bruttolohn, 453,32 Einbehaltene Lohnsteuer

                  macht im Ergebnis statt 450 € Erstattung = 200 € Nachzahlung

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

                    Zitat von Ber.to Beitrag anzeigen
                    2. Lohnsteuerbescheinigung 3.680,00 Bruttolohn, 453,32 Einbehaltene Lohnsteuer

                    macht im Ergebnis statt 450 € Erstattung = 200 € Nachzahlung
                    453 / 3680 = 12,3%. Soviel zu Besteuerung mit Steuerhöchstsatz.

                    Nun schlägt der Staat 650€ drauf (+200 statt -450), also kosten dich die 3690€ nun mit der bereits abgeführten Lohnsteuer 1100€. Ziemlich genau 30%. Keine Zahl, die mich vor Schreck vom Stuhl fallen lässt. Bei Zusatzverdiensten durch Überstunden oder Zweitjobs ist der Grenzsteuersatz für die Kalkulation der Steuerlichen Zusatzbelastung aussagekräftiger als der Durchschnittssteuersatz.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung dank Steuerklasse 6?

                      Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                      453 / 3680 = 12,3%. Soviel zu Besteuerung mit Steuerhöchstsatz.

                      Nun schlägt der Staat 650€ drauf (+200 statt -450), also kosten dich die 3690€ nun mit der bereits abgeführten Lohnsteuer 1100€. Ziemlich genau 30%. Keine Zahl, die mich vor Schreck vom Stuhl fallen lässt. Bei Zusatzverdiensten durch Überstunden oder Zweitjobs ist der Grenzsteuersatz für die Kalkulation der Steuerlichen Zusatzbelastung aussagekräftiger als der Durchschnittssteuersatz.
                      Ok, ich bin wohl zu blauäugig da ran gegangen. Hätte mich wohl mal besser vorher informiert. Aber danke euch allen für die hilfreichen Antworten!

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