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Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

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    Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr geheiratet und mache jetzt die Steuererklärung das erste mal für mich und meine Frau zusammen. Ich bin in SK3 gegangen, sie in 5.
    Ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis (~45k brutto) meine Frau hat ein Kleingewerbe angemeldet (Promotion, Hostess) und hat damit etwa 4000 Euro im vergangenen Jahr verdient. Das drückt jetzt die Steuerrückzahlung laut ElsterFormular um gut 1000 Euro. Ist das so richtig? Meine Frau kommt ja eigentlich nicht über den Freibetrag, aber ist das durch die gemeinsame Veranlagung hinfällig? Oder habe ich hier etwas übersehen? Habe bei ihr den Gewinn in Anlage G für den Gewinn eines Einzelunternehmers eingetragen.

    Wäre über ein Feedback sehr dankbar!

    Viele Grüße

    #2
    AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

    1.000 Euro Steuer für 4.000 € Einkünfte, das geht doch, oder? Ihr könnt natürlich Einzelveranlagung beantragen, dann zahlt Deine Frau gar keine Steuer und Du umso mehr.

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      #3
      AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

      Mache mit EF 2 Einzelveranlungen für Dich und Deine Frau und eine Zusammenveranlagung. Was besser für Euch ist schicke ab oder wende Dich an einen Steuerberater Deines Vertrauens.
      Gruss (S)stiller
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

        Leider nicht die Antwort, die ich mir erhofft habe, dennoch danke für euer Zutun.

        Lg

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          #5
          AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

          Welche Antwort hast du dir denn erhofft?

          Eine Steuerberatung ist hier nicht zulässig und außerdem hast du für eine fundierte Antwort zu wenig Infos geliefert.

          Wenn du dir nicht sicher bist und keinen Berater konsultieren möchtest, dann bleibt dir noch die Möglichkeit eines kommerziellen Steuerprogramms (z. B. WISO) welches automatisch eine Vergleichsberechnung hinsichtlich Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung anbietet.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

            Ich hatte gehofft mir sagt jemand, dass ich den Verdienst aus dem Kleingewerbe falsch eintrage bzw. etwas übersehen habe. Ich trage es eben ganz stumpf in Anlage G als Gewinn ein.

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              #7
              AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

              Zitat von c1HuL Beitrag anzeigen
              Ich hatte gehofft mir sagt jemand, dass ich den Verdienst aus dem Kleingewerbe falsch eintrage bzw. etwas übersehen habe. Ich trage es eben ganz stumpf in Anlage G als Gewinn ein.
              Du sollst dch nicht den Verdienst aus dem Kleingewerbe eintragen sondern den Gewinn.
              Was ist da nicht zu verstehen.
              oder kennst du den Unterschied zwischen Einnahmen und gewinn nicht?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

                Grüß dich Figul,

                doch, den kenne ich. Aber bei einem Kleingewerbe für Promotions - und Hostessjobs ist der Verdienst = Gewinn. Aber gelten hier spezielle Kleidung, die erworben werden musste, als Verlust- oder Werbungskosten?

                Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gemeinsamveranlagung Kleingewerbe

                  Zitat von c1HuL Beitrag anzeigen
                  Grüß dich Figul,

                  doch, den kenne ich. Aber bei einem Kleingewerbe für Promotions - und Hostessjobs ist der Verdienst = Gewinn. Aber gelten hier spezielle Kleidung, die erworben werden musste, als Verlust- oder Werbungskosten?

                  Grüße
                  Hallo,

                  da gibt es keine Verlust-oder Werbunskosten.
                  Bei Selbständigkeit gibtv es betriebsausgaben.
                  Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Frau keine Betriebsausgaben hatte.
                  Habt ihr euch schon mal die Anlage EÜR angeschaut?
                  Sehr zu empfehlen: Der Gang zum Steuerberater

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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