Guten Abend liebe Community,
meine Freundin (nicht verheiratet / einzelne Erklärung) hat von 08/2013 bis 07/2014 eine Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht. Hierfür ist ein Schulgeld von 375,00 EUR mtl. sowie Fahrtkosten von ca. 90,00 EUR mtl. angefallen.
Leider hat sie in 2014 keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt; nur geringf. Beschäftigung ausgeübt. Musste sich für den Zeitraum des Minijobs sogar selbst krankenversichern.
Da sie in 2014 somit keine Lohnsteuer gezahlt hat, sind wir davon ausgegangen, dass eine Steuererklärung keinen Sinn macht.
Nun wurde mir der Hinweis gegeben, dass die Kosten für die Ausbildung ggf. als vorwerggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden können; bzw. als eine Art "Verlust in 2014", welchen man dann in dem/den Folgejahr/en berücksichtigen kann?
Kann mir jmd. sagen, ob das so stimmt? Falls ja, können die Werbungskosten dann nur in 2015 oder sogar auch weiteren Jahren berücksichtigt werden?
Es scheint auch relevant zu sein, ob es generell als Werbungskosten oder Sonderausgaben einzustufen ist? Die schulische Ausbildung stellt sozusagen ihre erste Ausbildung dar. Sind es dann zwangsweise Sonderausgaben?
Vielen Dank schon mal
meine Freundin (nicht verheiratet / einzelne Erklärung) hat von 08/2013 bis 07/2014 eine Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht. Hierfür ist ein Schulgeld von 375,00 EUR mtl. sowie Fahrtkosten von ca. 90,00 EUR mtl. angefallen.
Leider hat sie in 2014 keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt; nur geringf. Beschäftigung ausgeübt. Musste sich für den Zeitraum des Minijobs sogar selbst krankenversichern.
Da sie in 2014 somit keine Lohnsteuer gezahlt hat, sind wir davon ausgegangen, dass eine Steuererklärung keinen Sinn macht.
Nun wurde mir der Hinweis gegeben, dass die Kosten für die Ausbildung ggf. als vorwerggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden können; bzw. als eine Art "Verlust in 2014", welchen man dann in dem/den Folgejahr/en berücksichtigen kann?
Kann mir jmd. sagen, ob das so stimmt? Falls ja, können die Werbungskosten dann nur in 2015 oder sogar auch weiteren Jahren berücksichtigt werden?
Es scheint auch relevant zu sein, ob es generell als Werbungskosten oder Sonderausgaben einzustufen ist? Die schulische Ausbildung stellt sozusagen ihre erste Ausbildung dar. Sind es dann zwangsweise Sonderausgaben?
Vielen Dank schon mal
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