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Student, Freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikum, Festanstellung. Einige Fragen??

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    Student, Freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikum, Festanstellung. Einige Fragen??

    Hallo zusammen,

    jetzt hoffentlich im richtigen Bereich!

    ich hätte, wie die meisten hier eine Frage bzw. einen Fragenpool bezüglich meiner (ersten) Einkommenssteuererklärung. Ich habe natürlich auch die Suche bemüht aber leider nichts passendes und aufschlussreiches dazu gefunden.

    Vom 01.01.16 bis 29.02.16 war ich noch ein klassischer Student in den letzten Zügen. Wohnung im Studienort gekündigt und nur noch für die Prüfungen und einige wenige andere Termine in die FH gefahren (einfache Strecke etwa 110km, das ganze etwa zehn mal). Erste Frage daher: Kann ich das in der Einkommensteuererklärung angeben? Wenn ja wo? Nicht in Anlage N unter Punkt 31 oder? Kann ich das im Hauptvordruck unter Punkt 43 einbinden?

    In der Zeit vom 01.03.16 bis 29.04.16 habe ich ein freiwilliges Praktikum bei Firma X gemacht für dass ich monatlich 700€ erhalten habe. Lohnsteuer, Soli etc. fielen nicht an. Sozialversicherungsbeiträge hingegen schon. Ich habe mich in dieser Zeit selbst versichert.

    In der Zeit vom 01.05.16 bis zum 30.09 habe ich in der selben Firma meine Diplomarbeit geschrieben und hierfür monatlich 555€ erhalten. Da die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum zählt habe ich hier weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und war wieder familienversichert (unter 25)

    Zusammengefasst habe ich dazu eine Lohnsteuerbescheinigung für die Zeit vom 01.03 bis 30.09 erhalten. Mit Gesamtbrutto (über freiwilliges und Pflichtpraktikum), 0€ Lohnsteuer etc. und den Sozialv.Beiträgen des freiwilligen Praktikums.

    Seit dem 10.10 bin ich bei der selben Firma nun fest angestellt und habe ganz normal Lohn bezogen, Steuern bezahlt um die ganzen Studenten durchzufuttern ( :-) ) und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Die einbehaltene Lohnsteuer ist natürlich auf ein komplettes Jahresbrutto berechnet und daher für den kurzen Zeitraum viel zu hoch. Daher auch meine Motivation eine Einkommenssteuererklärung zu machen.
    Für den Zeitraum der Festanstellung hab ich separate Lohnsteuerbescheinigung bekommen.

    Gebe ich nun alle Daten in Elster ein, d.h. beide Lohnsteuerbescheinigungen wie erhalten erhalte ich deutlich weniger Rückerstattung als eine "angepasste" Lohnsteuerbescheinigung für den Praktikums-Teil. Gebe ich hier statt der 4175€ nun lediglich die 1400€ des freiwilligen Praktikums ein ergibt sich ein Delta von fast 500€.
    Den Versuch habe ich unternommen, da für den Pflichtpraktikums-Teil ja keine Steuern anfallen oder? Gezahlt habe ich ja auch nichts in der Zeit.
    Durch die "1 zu 1- Angabe" der Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung würde ich ja aber meinen eigentlich steuerfreien Pflichtpraktikums-Teil nachversteuern und so weniger Rückerstattung erhalten.

    Was ist denn nun die richtige Vorgehensweise?
    Bin ich mit meinen Gedanken auf dem Holzweg?
    Oder stimmt das so weit? Wenn ja wo und wie könnte ich dieses "Problem" im Elsterformular vermerken.
    Natürlich möchte ich möglichst viel Geld wieder zurückbekommen, BAFÖG möchte ja auch zurück gezahlt werden (in 2016 habe ich davon allerdings nichts mehr erhalten)

    Huiii... Ganz schön viel Text
    Ich hoffe sie bzw. ihr versteht mein Anliegen und könnt helfen die offenen Fragen zu klären!
    Vielen lieben Dank schonmal!

    #2
    AW: Student, Freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikum, Festanstellung. Einige Fragen?

    Entgelte für Praktika sind nicht steuerfrei.
    Damit lösen sich all die langen Gedanken, wie man das am Geschicktesten aus der LStB rausrechnen kann, in Luft auf.

    PS: Kosten des Studiums sind bei einer Erstausbildung Sonderausgaben (Ausbildungskosten im Hauptvordruck).
    Zuletzt geändert von ; 21.02.2017, 06:32.

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