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Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

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    Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

    Guten Tag,

    was ist eigentlich in der Einnahmenüberschussrechnung, Seite nicht abziehbare Schuldzinsen, Zeile 24,
    der Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG ?

    Im Kasten in der erwähnten Zeile steht ohne meine Zutun der Wert 2050,-. Was bedeutet das?

    Ich habe dort keinerlei Eintragungen gemacht, meine letzte Eintragung in der EÜR ist auf Seite 2.


    Danke im voraus.

    #2
    AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

    Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    was ist eigentlich in der Einnahmenüberschussrechnung, Seite nicht abziehbare Schuldzinsen, Zeile 24,
    der Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG ?

    Im Kasten in der erwähnten Zeile steht ohne meine Zutun der Wert 2050,-. Was bedeutet das?

    Ich habe dort keinerlei Eintragungen gemacht, meine letzte Eintragung in der EÜR ist auf Seite 2.


    Danke im voraus.
    Info zu §4 Abs.4a Satz4 EStG:

    4a) 1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. 2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. 3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. 4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2 050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. 5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. 6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen

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      #3
      AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

      Im Kasten in der erwähnten Zeile steht ohne meine Zutun der Wert 2050,-. Was bedeutet das?
      Wenn du keine Schuldzinsen erklärt hast und auch keine Überentnahmen getätigt hast, bedeutet das nichts.
      Der Betrag ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften so im Vordruck enthalten. Die gesetzliche Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG kannst du selbst nachlesen:

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

        Danke für die Antworten, aber wenn ich diese Gesetzestextmonster sehe, wird mir übel


        Ich bzw. meine Erklärung hat nichts zu tun mit Schulden oder Überentnahmen.

        Kann mir jemand in eigenen Worten kurz darlegen, wie der Betrag "2050,-" zustandekommt, warum er aber eigentlich "nichts" bedeutet?

        Thx

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          #5
          AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

          Kann mir jemand in eigenen Worten kurz darlegen, wie der Betrag "2050,-" zustandekommt, warum er aber eigentlich "nichts" bedeutet?
          Deine Ansprüche an das Forum gehen mir etwas zu weit. Hier sind Anwender unterwegs, die anderen Anwendern bei der elektronischen Steuerklärung helfen.

          Das Steuerrecht zu erklären, gehört nicht zu dieser Hilfestellung!

          Die Vorschrift ist im Übrigen kein Gesetzestextmonster, man muss sie nur Satz für Satz lesen:

          Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen

          Eine Überentnahme führt also ins Minus und verursacht deshalb Schuldzinsen.

          Deren vollständiger Abzug als Betriebsausgabe wird durch die Vorschrift unter Berücksichtigung der Finanzierungskosten von Wirtschaftsgütern und Anrechnung von früheren Unterentnahmen eingeschränkt.

          Entnahmen sind nun mal privater Natur und an der Finanzierung von Privatausgaben mag sich der Fiskus verständlicherweise nicht komplett beteiligen.

          Den Betrag von 2.050 €, der in die Berechnung der rechnerischen Gewinnerhöhung eingeht, ist durch den Gesetzgeber so festgelegt, weshalb der Betrag auch so im EÜR-Formular steht.

          Hast du keine Überentnahmen getätigt, ist das für deine Gewinnermittlung völlig bedeutungslos.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

            Und bevor jetzt noch die Frage kommt: Warum wurden 2.050 € festgelegt?

            Im Gesetz stand vor der Euroeinführung ein Betrag von 4.000 DM, das entspricht 2.045,17 €.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

              Info!

              Für die Euro Umrechnung benötigt man folgenden Umrechnungskurs:

              Der amtliche Umrechnungskurs Euro/D-Mark. Er enthält fünf Stellen hinter dem Komma: 1 Euro = 1,95583 DM.

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                #8
                AW: Einnahmenüberschussrechnung Kürzungsbetrag nach §4 Abs.4a Satz 4 EStG

                Na geht doch.

                Merci beaucoup!

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