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Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

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    Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

    Hallo,

    ich zahle monatlich eine Betriebskostenpauschale und bekomme somit keine Betriebskostenabrechnung. Eine Ausstellung der Bescheinigung nach § 35 a EStG verweigert mir mein Vermieter. Kann ich nun trotzdem die Haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen oder ist das durch den Mietvertrag ausgeschlossen? Ich der Pauschale sind die einzelnen Posten im Mietvertrag aufgeführt, aber nicht beziffert, ich habe also nur eine Gesamtsumme in der z.B. die Müllabfuhr mit abgegolten ist, welche ja nicht absetzbar ist.

    Hoffe auf eure Hilfe. 1,5 Stunden Onkel Google konnten mir nicht helfen.

    #2
    AW: Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

    durch den Mietvertrag ist das nicht ausgeschlossen, eher durch das Einkommensteuergesetz. Eigentlich brauchst du die Bescheinigung, zumindest aber eine exakte Zahl, wie hoch den die Hausmeister/Straßenreinigungskosten waren. Kannst du das vielleicht rausrechnen?

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      #3
      AW: Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

      Hallo,

      der Vermieter ist verpflichtet.
      siehe hier

      https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI5101025.html

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

        Hallo Figul,

        das hab ich auch gefunden. Bezieht sich aber auf die Betriebskostenvorrauszahlung.
        Bei einer Pauschale ist er nicht verpflichtet eine Abrechnung zu übermitteln und somit auch nicht die Bescheinigung.

        Die Anteile rausrechnen wäre schwierig. Könnte höchstens mit der Bescheinigung meiner Schwester abgleichen (gleiche Häuser 5 statt 7 Parteien, aber anderer Vermieter, der ihr eine Bescheinigung ausgestellt hat).

        Grummel....

        - - - Aktualisiert - - -

        Schau mal in dem Artikel, etwa in der Mitte steht:


        "Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, dass hier eine sogenannte Betriebskostenpauschale vereinbart wurde. Dann muss der Vermieter nicht abrechnen. Ihn trifft deshalb auch keine Pflicht, eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen auszustellen."

        http://www.morgenpost.de/printarchiv...heinigung.html

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          #5
          AW: Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

          Hallo,

          den Artikel kann ich nicht lesen. Anmeldung erforderlich. Da hab ich keine Lust dazu.
          Vergleich mit deiner Schwester finde ich gut.
          Bei Ablehnung vom FA würde ich darauf verweisen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Betriebskostenpauschale KEINE Bescheinigung 35a

            Ich komm jetzt auch nicht mehr auf den Artikel... hab wohl meine "freiklicks" aufgebraucht

            Ok, dann werde ich das mal so versuchen.

            Vielen Dank!

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