Hallo,
ich zahle monatlich eine Betriebskostenpauschale und bekomme somit keine Betriebskostenabrechnung. Eine Ausstellung der Bescheinigung nach § 35 a EStG verweigert mir mein Vermieter. Kann ich nun trotzdem die Haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen oder ist das durch den Mietvertrag ausgeschlossen? Ich der Pauschale sind die einzelnen Posten im Mietvertrag aufgeführt, aber nicht beziffert, ich habe also nur eine Gesamtsumme in der z.B. die Müllabfuhr mit abgegolten ist, welche ja nicht absetzbar ist.
Hoffe auf eure Hilfe. 1,5 Stunden Onkel Google konnten mir nicht helfen.
ich zahle monatlich eine Betriebskostenpauschale und bekomme somit keine Betriebskostenabrechnung. Eine Ausstellung der Bescheinigung nach § 35 a EStG verweigert mir mein Vermieter. Kann ich nun trotzdem die Haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen oder ist das durch den Mietvertrag ausgeschlossen? Ich der Pauschale sind die einzelnen Posten im Mietvertrag aufgeführt, aber nicht beziffert, ich habe also nur eine Gesamtsumme in der z.B. die Müllabfuhr mit abgegolten ist, welche ja nicht absetzbar ist.
Hoffe auf eure Hilfe. 1,5 Stunden Onkel Google konnten mir nicht helfen.
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