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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    Hallo in die Runde,

    in meiner Lohnsteuerbescheinigung ist unter Punkt 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein kleiner Betrag (unter 100€) eingetragen, welcher aus 2 oder 3 kleineren Reisetätigkeiten stammt (teils mit, teils ohne Übernachtung). Im Elsterformular der Lohnsteuerbescheinigung wird an dieser Stelle auf Anlage N und die Zeilen 51 oder 58 verwiesen, wobei diese nicht existieren und dort unter Werbungskosten auf die Auswärtstätigkeiten verlinkt wird. Wo genau trage ich bei den Auswärtstätigkeiten diesen Betrag ein? In Zeile 57 "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt"? Muss ich in den Zeilen darüber noch weitere Angaben machen (Anzahl der An-/Abreisetage, Abwesenheit von 24 Stunden, ...)? Leider gibt die Eingabehilfe von Elster zu diesem Feld nichts her...

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

    Grüße,
    Stefan

    #2
    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    Hallo,

    teile erst mal mit, womit du ddeine erklärung machst.
    Mit Allgemein und Projekt ganz sicher nicht.
    Auch nichzt mit Elster. Das heißt nichts anderes als elektr. Steuererklärung.
    Kann auch von Aldi, Lidl, Tchibo, EOP, ElsterFormular u.s.w. sein.
    Danach kann auch zutreffend geantwortet werden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

      Danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich nutze ElsterFormular und bin damit wohl im falschen Forum gelandet!?

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        #4
        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

        ... weswegen ich Dich ääh den Thread gerade verschoben habe. Die Lesekünste der Bundesbürger werden auch immer geringer, wobei mir nicht klar ist, ob das am Gesundheitswesen (Brillen für Alle !), am Deutschunterricht (Zwangsunterricht für Alle von 3-103 Jahren !) oder am Bildschirm (Smartphones mit mindestens 15 Zoll-Display für alle !) liegt. Finanziert Jemand eine Forschungsarbeit an einer Uni dazu ? Wäre doch mal ein Thema für eine Doktorarbeit ... *hihi*
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

          Zitat von Stefan23 Beitrag anzeigen
          Danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich nutze ElsterFormular und bin damit wohl im falschen Forum gelandet!?
          Hallo,

          es gibt das Unterforum -ElsterFormular-
          Picard777 hat dich hin verschoben.
          Zeile 57 ist richtig. Hier gibst du den erstatteten Betrag an.
          Natürlich musst du die Zeilen 52 mit 55 ausfüllen (Inland) sonst 56 (Ausland)
          Ich werde in der Anlage N Punkt 20 auf Zeile 51 oder 57 verwiesen.
          Wie kommst du auf 58? Von welchem Jahr sprichst du?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

            Danke fürs Verschieben!

            Oh tatsächlich, bei mir steht auch Zeile 51 oder 57. Danke auch für den Hinweis wie ich es richtig einzutragen habe!


            Grüße Stefan

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