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Riester, Halbwaisenrente und Studium

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    Riester, Halbwaisenrente und Studium

    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand helfen!!!!????? Ich versuche seit ca einer Woche meine Steuererklärung zum erstenmal zu machen. Ich verzweifele gleich....

    Den Hauptvordruck und die Anlage N habe ich so gut wie fertig.
    Mein Problem ist die Anlage R.

    1. Ich habe eine Halbwaisenrente bezogen von 2006 bis 30.09.2009. Erstbezug war aber schonmal im 2002. Wo trag ich das denn ein???
    bei Leibrenten Punkt 4 (aus gesetzlichen Rentenversicherungen), dann 5. das was ich im Jahr bekommen habe (also monatlich mal das was ich gekriegt habe) und muss ich dann noch irgendwo was wegen der Rente eintragen???

    2. Ich habe eine Risterrente. So wie ich das verstanden habe trag ich das bei Anlage Versorg. ab Zeile 37 ein (oder schon früher?)
    So Zeile 37 muss ich ja ankreuzen, Mittelbar und unmittelbar fällt dann weg,dann den rest bis 40 ist auch klar, aber dann???
    Ich war bis zum 17.09.2009 Studentin und dann Angestellt. Was bin ich denn dann? unmittelbar oder mittelbar???

    Ich hoffe mir kann jemand hier helfen...

    #2
    AW: Riester, Halbwaisenrente und Studium

    Anlage R
    Zeile 4, gesetzliche Rentenversicherung
    Zeile 5, Rentenbetrag

    Zeile 6 Anpassungsbetrag (Wenn die Rente in 2006 neu festgesetzt und nur für 11 Monate oder weniger Rente gezahlt wurde, ist 2007 das erste volle Jahr. In 2007 gezahlt z.B. 6.000 € (12 x 500 €), wenn 2009 nun 9 x 505 € gezahlt wurden, ist der Anpassungsbetrag 45 €).

    Zeile 7, Datum der Rente (Wurde der Anspruch von 2003 aufgehoben und dann 2006 NEU Festgesetzt? Letztendlich geht es "nur" darum, ob für 50% oder 48% der Bruttobezüge aus der Rente in 2009 steuerfrei bleiben).

    Riester-Rente:
    Mangels der erforderlichen "Muss-Eingaben" kann ich es leider nicht zur Probe mal einfach so in ELSTER eingeben.

    Zeile 37 - 39 entsprechend der Angaben der Steuerbescheinigung des Anlageinstitutes ausfüllen, Zeile 41 "unmittelbar", 42 - 50 nur was zutrifft. Student, im Vorjahr kein Verdienst: Zeile 45, Bruttorente des Jahres 2008.

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      #3
      Riester,

      Hallo, ich muß zum ersten mal die Riester Rente eingeben.. Habe alle Daten lt. Bescheinigung eingegeben. bei der Berechnung steikt aber das Programm. die Begünstigung fehlt????

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        #4
        AW: Riester, Halbwaisenrente und Studium

        Zeile 41-50 was eingetragen? (Unmittelbar ist man als Arbeitnehmer, Rentner...)

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          #5
          AW: Riester, Halbwaisenrente und Studium

          Habe ich eingetragen,, und dann will es noch Zeile 42- 50 ausgefüllt haben ???

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            #6
            AW: Riester, Halbwaisenrente und Studium

            42-50 betrifft die Höhe der Einkünfte/Bezüge im Vorjahr.
            Eine Eintragung dazu ist unbedingt erforderlich (hast du ja schon selbst herausgefunden).

            Wenn mangels eigener Einkünfte im Vorjahr nichts von allem zutrifft, würde ich mal ausprobieren in Zeile 42 eine "0" einzutragen.

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              #7
              AW: Riester, Halbwaisenrente und Studium

              Hallo Flori,
              will denn so gar keine Eintragung von Zeile 42 bis Zeile 50 auf Sie zutreffen???
              Falzo schrieb schon, dass ja recht genau dran steht, was rein muss. Einfach mal zu den jeweiligen Feldern auch die Eingabehilfe unten lesen.
              Haben Sie im Vorjahr wirklich keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielt, so sind für die Mindesteigenbeitragsberechnung zumindest die beitragspflichtigen Einnahmen zugrunde zu legen, die bei einer geringfügigen Beschäftigung die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bilden, also mindestens 1860EUR. Nicht Null.
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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