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EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

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    EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

    Für 2015 hatte ich einen Steuerberater. In der Steuererkklärung spicke ich auch gerade, weil ich die Erklärung für 2016 jetzt selbst mache.

    In der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) wird in Feld 8 nach "Rechtsform des Betriebs" gefragt. Dort hatte mein Steuerberater damals "Kleingewerbe" (maschinell) eingetragen.
    Elster bietet für dieses Feld zur Auswahl nur ein Drop-Down-Menü, aber keinen Freitext an. In dem Auswahl-Menü finde ich kein "Kleingewerbe".

    Hat jemand ne Idee? Hat sich was geändert in dem Jahr oder gibt es einen synonymen Begriff dafür?

    #2
    AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

    Zitat von MoonKid Beitrag anzeigen
    Hat jemand ne Idee?
    Natürlich! Gib dort die zutreffende Rechtsform an.

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      #3
      AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

      Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer ...) könnte es doch treffen, auch wenn du nicht verraten hast, was du genau machst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

        Freiberufliche Umweltberatung. Primär handelt es sich um Recherche und Textsyntese.

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          #5
          AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

          Alles klar

          (Wie denn der Steuerberater da ein Gewerbe draus machen konnte?)

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            #6
            AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer ...)
            Das war auch so mein Gedanke. Es gibt ja auch noch "Freiberufe" in der Auswahl. Nebulös erinnere ich mich, dass das einen gravierenden Unterschied macht. Aber welcher Unterschied war das nochmal?

            Stutzig macht mich aber immer noch, dass mein Steuerberater damals etwas in das Feld eintragen konnte, was ELSTER eigentlich gar nicht anbietet.

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              #7
              AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

              vielleicht wurde es letztes Jahr angeboten?

              Ein Gewerbetreibender kann gewerbesteuerpflichtig sein und muss ggf. auch eine Bilanz einreichen.

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                #8
                AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                Zitat von MoonKid Beitrag anzeigen
                .......
                Stutzig macht mich aber immer noch, dass mein Steuerberater damals etwas in das Feld eintragen konnte, was ELSTER eigentlich gar nicht anbietet.
                Hallo MoonKid,

                ich bezweifle, dass dein Steuerberater mit Elsterformular gearbeitet hat, die haben meistens komfortable kostenpflichtige Programme z. Bsp. DATEV.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Ein Gewerbetreibender kann gewerbesteuerpflichtig sein und muss ggf. auch eine Bilanz einreichen.
                  Ich erinnere mich an die Diskussion damals. Der Steuerberater hat die Freiberuflichkeit (oder welcher Begriff hier auch immer passend wäre) nur beim FA angemeldet und nicht beim Gewerbeamt. Wir haben also nur eine extra SteuerID vom FA bekommen.

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                    #10
                    AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                    Zitat von MoonKid Beitrag anzeigen
                    Der Steuerberater hat die Freiberuflichkeit (oder welcher Begriff hier auch immer passend wäre) nur beim FA angemeldet und nicht beim Gewerbeamt
                    Beim Gewerbeamt ist ja auch nur eine gewerbliche Tätigkeit anzumelden. Wenn Du aber der Meinung bist, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann versteh ich nicht, dass Du den sonstigen Einzelgewerbetreibenden in Betracht ziehst.

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                      #11
                      AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                      Ob eine selbständige Umweltberatung, bei der es primär um Recherche und Textsynthese geht, eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist,
                      muss nach den Kriterien des Steuerrechts entschieden werden.

                      § 18 EStG selbst regelt das nicht abschließend, weshalb es eine umfangreiche Rechtsprechung und tausende von Artikeln dazu gibt.

                      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

                      https://www.steuertipps.de/selbststa...en-einkuenften
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        muss nach den Kriterien des Steuerrechts entschieden werden
                        Aber das scheint doch schon erledigt zu sein:

                        Zitat von MoonKid Beitrag anzeigen
                        Freiberufliche Umweltberatung

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                          #13
                          AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          dann versteh ich nicht, dass Du den sonstigen Einzelgewerbetreibenden in Betracht ziehst.
                          Liegt sicher daran, dass mir diese Begriffe total abstrakt und fremd sind.

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                            #14
                            AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                            Zitat von MoonKid Beitrag anzeigen
                            Liegt sicher daran, dass mir diese Begriffe total abstrakt und fremd sind.
                            Naja, wenn Du eine Tätigkeit beginnst dann solltest Du Dir schon im klaren drüber sein, ob es ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ist.

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                              #15
                              AW: EÜR: "Kleingewerbe" bei "Rechtsform des Betriebs" fehlt

                              Aber wenn der Steuerberater tatsächlich damals Kleingewerbe in die EÜR eingetragen hatte, dann ist es doch nicht im Sinne eines Freiberufs entschieden.

                              Es wäre deshalb interessant, zu erfahren, ob der Gewinn mittels der Anlage S erklärt wurde oder in der Anlage G.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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