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Einkommen und Rente

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    Einkommen und Rente

    Hallo ihr fleißigen Leute,

    wo trage ich die Daten von Einkommen als Erzieherin bis 02/2016 und die anschließende Rente ein?


    Danke und Gruß R49

    #2
    AW: Einkommen und Rente

    Schau mal in der linken Spalte im Fenster Meine Steuererklärung die Anlagen durch, welche passt. Wenn Du auf eine klickst dann hast Du die Erläuterung rechts im Fenster Eingabehilfe.

    - - - Aktualisiert - - -

    Habs mir nochmal angeguckt, Du musst natürlich links auch ins Fenster weitere Vordrucke gucken.

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      #3
      AW: Einkommen und Rente

      Noch nie eine Einkommensteuererklärung eingereicht?

      Zumindest die Anlage N für den Lohn aus nichtselbständiger Arbeit müsste ja sonst bekannt sein.

      Für die Rente kommt jetzt die Anlage R dazu. Immer benötigt wird die Anlage Vorsorgeaufwand
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einkommen und Rente

        das ist ja das Problem, entweder Anlage R für Renten oder N für Einkommen. Aber für beides zusammen gibt es keine Anlage
        Gruß R49

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          #5
          AW: Einkommen und Rente

          Zitat von Ralf49 Beitrag anzeigen
          das ist ja das Problem, entweder Anlage R für Renten oder N für Einkommen. Aber für beides zusammen gibt es keine Anlage
          Gruß R49
          Lösung: beide Anlagen zufügen

          (Besser gesagt mindestens drei!)

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            #6
            AW: Einkommen und Rente

            danke euch....! Mache eben die erste Erklärung selbst und muss berücksichtigen, dass bis Febr. 2016 Einkommen und danach erst die Rente einzutragen sind!
            Natürlich sind N und R bekannt, aber wie weiter?
            Gruß R49

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              #7
              AW: Einkommen und Rente

              Für das Einkommen hast du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und für die Rente gibt es auf Antrag ebenfalls eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers für steuerliche Zwecke.

              Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden.

              Was meinst du mit wie weiter?

              Du gibst die Jahreswerte in die richtigen Zeilen ein. Das ist bei der Anlage N in ElsterFormular besonders einfach und bei der Anlage R im Jahr des Rentenbeginns auch nicht schwierig,
              da der Rentenanpassungsbetrag 2016 (auch noch 2017) jeweils 0 ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Einkommen und Rente

                Zitat von Ralf49 Beitrag anzeigen
                wie weiter?
                Die Anlagen der Erklärung hinzufügen und ausfüllen.

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                  #9
                  AW: Einkommen und Rente

                  Herzlichen dank an alle welche hier geholfen haben!

                  Gruß Ralf49

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                    #10
                    AW: Einkommen und Rente

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Für das Einkommen hast du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und für die Rente gibt es auf Antrag ebenfalls eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers für steuerliche Zwecke.

                    Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden.

                    Was meinst du mit wie weiter?

                    Du gibst die Jahreswerte in die richtigen Zeilen ein. Das ist bei der Anlage N in ElsterFormular besonders einfach und bei der Anlage R im Jahr des Rentenbeginns auch nicht schwierig,
                    da der Rentenanpassungsbetrag 2016 (auch noch 2017) jeweils 0 ist.

                    Ich muss hier nochmals fragen (sorry) wieso ist der Rentenanpassungsbetrag 0 ? in der Erläuterung zu Zeile 6 wird doch eine Rechnung als Beispiel aufgemacht und ein Ergebnis formuliert?????

                    Danke und Gruß, R49

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                      #11
                      AW: Einkommen und Rente

                      Hallo Ralf49,

                      meinst du das Beispiel aus der Eingabehilfe, da geht es um Rentenbeginn 2013, in 2014 wird der steuerfreie Rentenbetrag ermittelt und ab 2015 wurde ein Rentenanpassungsbetrag festgesetzt.
                      Bei dir geht es doch um 2016 und das ist doch dein erstes Jahr des Beginns der Rente; das hat Charlie24 gemeint, deshalb ist es bei dir 0.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Einkommen und Rente

                        O. K. und vielen Dank!

                        Wenn man so etwas zum ersten Mal macht erscheinen viele Frage als sehr kompliziert. Schön das es schon ein paar Experten auf diesem Gebiet gibt!

                        Gruß R49

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                          #13
                          AW: Einkommen und Rente

                          Es ist aber nicht notwendig, den Rentenanpassungsbetrag, der bei dir ab dem Jahr 2018 zum Tragen kommt, selbst zu ermitteln.

                          In der Bescheinigung der Rentenversicherung für steuerliche Zwecke wird dieser Betrag ausgewiesen.
                          Deshalb solltest du, falls nicht bereits beim Rentenantrag erfolgt, einmalig den Antrag auf diese Bescheinigung stellen. Die wird dir dann jedes Jahr automatisch bis Ende Februar des Folgejahres zugeschickt.

                          Die Bescheinigung enthält bei gesetzlich Versicherten auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das gesamte Jahr.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Einkommen und Rente

                            Hallo Charlie24, diese Bescheinigung der Rentenversicherung habe ich heute angefordert. Die Rente 2016 trifft für meine Frau zu, ich bekomme aber schon ab 07/2013 Rente und habe wie alle anderen auch 2016 eine Rentenanpassungsmitteilung bekommen. Wie muss ich hier rechnen?

                            Danke R49

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                              #15
                              AW: Einkommen und Rente

                              ich bekomme aber schon ab 07/2013 Rente und habe wie alle anderen auch 2016 eine Rentenanpassungsmitteilung bekommen. Wie muss ich hier rechnen?
                              Aus der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung, die man Mitte des Jahres erhält, lässt sich der Rentenanpassungsbetrag leider weder unmittelbar ablesen noch berechnen.

                              Ausgangspunkt für die Berechnung ist in deinem Fall der Rentenbetrag 2014, das ist die Bruttojahresrente, die du 2014 vor Abzug der Beiträge zur KV und PV insgesamt erhalten hast.

                              Diesen Jahresbetrag 2014 musst du von dem höheren Jahresrentenbetrag des Jahres 2016 abziehen. Die Differenz ist der Rentenanpassungsbetrag, der in Zeile 6 der Anlage R einzutragen ist.
                              Den Differenzbetrag darfst du auf volle Euro abrunden.

                              So wird sichergestellt, dass der steuerfreie Anteil deiner Rente (34% des Rentenbetrags 2014) betragsmäßig immer unverändert bleibt und alle Rentenerhöhungen nach 2014 vollumfänglich besteuert werden.

                              Du solltest natürlich auch für dich einen Antrag auf Erteilung der steuerlichen Bescheinigung stellen, das erspart dir die jährliche Rechnerei.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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