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Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

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    Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

    Guten Tag,

    wo im Elsterformular sind Beiträge zu einer Betriebsrente einzutragen?

    In der Anlage Vorsorgeaufwand, oder in der Anlage AV, oder wo?
    Wo genau?

    Danke im voraus

    #2
    AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

    Wenn du näher erläutern würdest, um welche Art von Beiträgen zu welcher Art von Betriebsrente es geht, könnte dir leichter Auskunft gegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

      Hallo
      ohne die Ausgestaltung der Tarifbedingungen, Stichwort Kapitalwahlrecht, genau zu kennen,
      schlage ich Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 52 vor.
      G X

      - - - Aktualisiert - - -

      Ist alles ziemlich komplex
      siehe auch
      https://www.test.de/Die-neuen-Steuer...97666-1197850/
      In meinem Fall stimmt der obige Eintrag, bringt aber steuerlich keinen Cent

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        #4
        AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du näher erläutern würdest, um welche Art von Beiträgen zu welcher Art von Betriebsrente es geht, könnte dir leichter Auskunft gegeben werden.
        Pensionskassenversorgung, Träger ist Signal Iduna AG, Beitrag wird monatlich vom Lohn abgezogen.
        Leistungen sind ein kleiner Rentenbetrag oder eine einmalige Zahlung.

        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        Hallo
        Vorsorgeaufwand Zeile 52

        Ist alles ziemlich komplex
        siehe auch
        https://www.test.de/Die-neuen-Steuer...97666-1197850/
        In meinem Fall stimmt der obige Eintrag, bringt aber steuerlich keinen Cent
        Stimmt. Gehört m.E. in meinem Fall da aber auch nicht hin, weil die erste Beitragszahlung nach dem 1.1.2005 erfolgte...

        Wie wäre es mit Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6 oder Zeile 8?

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          #5
          AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

          Schaue Dir mal Deine Lohnabrechnungen an, ob die Beträge dort nicht schon nach § 3 Nr. 63 EStG als steuerfrei behandelt wurden, sprich NICHT im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten sind. Bei Direktversicherungen ist das meist so. WENN das so ist, dann dürfen die nirgends in der Steuererklärung rein, das wäre ja sonst eine Doppelbegünstigung, weil in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 der Wert schon nicht mehr enthalten war.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

            Wie wäre es mit Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6 oder Zeile 8?

            Pensionskassenversorgung, Träger ist Signal Iduna AG,... Leistungen sind ein kleiner Rentenbetrag oder eine einmalige Zahlung.
            Zeile 6: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Nein!

            Zeile 8: Beiträge zu einer zertifizierten Basisrentenversicherung: Nein!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Schaue Dir mal Deine Lohnabrechnungen an, ob die Beträge dort nicht schon nach § 3 Nr. 63 EStG als steuerfrei behandelt wurden, sprich NICHT im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten sind. Bei Direktversicherungen ist das meist so. WENN das so ist, dann dürfen die nirgends in der Steuererklärung rein, das wäre ja sonst eine Doppelbegünstigung, weil in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 der Wert schon nicht mehr enthalten war.
              Ah ja, stimmt. Der Betrag wird vom Nettolohn abgezogen, ist also nicht besteuert. Gehört also nicht in die Steuererklärung. Danke für den Hinweis.

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                #8
                AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

                Der Betrag wird vom Nettolohn abgezogen, ist also nicht besteuert.
                Das ist aber eine sehr eigenartige Schlussfolgerung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Schaue Dir mal Deine Lohnabrechnungen an, ob die Beträge dort nicht schon nach § 3 Nr. 63 EStG als steuerfrei behandelt wurden, sprich NICHT im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten sind. Bei Direktversicherungen ist das meist so. WENN das so ist, dann dürfen die nirgends in der Steuererklärung rein, das wäre ja sonst eine Doppelbegünstigung, weil in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 der Wert schon nicht mehr enthalten war.
                  Die Beiträge sind NICHT im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten. Sie dürfen also offenbar nirgends in die Steuererklärung rein.

                  Danke vielmals.

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                    #10
                    AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

                    Die Beiträge sind NICHT im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten
                    Auch diese Interpretation ist so nicht zutreffend!

                    Das wäre nur dann so, wenn in der Lohnabrechnung z. B. stünde:

                    Bruttolohn insgesamt: 2.500,00 €
                    Beitrag Versicherung: -100,00 €
                    StPflichtiges Brutto: 2.400,00€
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Auch diese Interpretation ist so nicht zutreffend!

                      Das wäre nur dann so, wenn in der Lohnabrechnung z. B. stünde:

                      Bruttolohn insgesamt: 2.500,00 €
                      Beitrag Versicherung: -100,00 €
                      StPflichtiges Brutto: 2.400,00€
                      Es ist so, dass der Monatsbeitrag vom Nettolohn abgezogen wird.

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                        #12
                        AW: Beiträge Betriebsrente wo eintragen ?

                        Alles was nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt sondern an Dritte überwiesen wird, geht letztlich vom Nettolohn weg und reduziert den Auszahlungsbetrag.

                        Daraus kann man aber nicht Rückschließen, ob es sich jetzt um versteuerte oder steuerfreie Lohnbestandteile handelt. Da muss man schon weiter oben nachsehen,
                        wo das Gesamtbrutto, das sozialversicherungspflichtige Brutto und auch das steuerpflichtige Brutto ausgewiesen sind.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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