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Kind

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    Kind

    Hallo,

    bitte danke, wer hilft.
    Sohn, Lehre, Berufschulfahrten einfach 34 km wo muss ich die einsetzen?
    Berchnund einfache Strecke oder doppelte

    #2
    AW: Kind

    Hallo,

    das sind Dienstreisen, also wirklich gefahrene (doppelte) Strecke.

    Zeile 49 der Anlage N und die Unteranlage 'Auswärtstätigkeit' sind auszufüllen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Kind

      Geht es um die Steuerklärung der Eltern (Anlage Kind, 18. Lebensjahr vollendet und Einkünfte/Bezüge unter 7.680 €) oder die Steuererklärung vom Kind (Anlage N, siehe Beitrag über mir)?

      Kommentar


        #4
        AW: Kind

        Danke Stefan,

        betrifft I.

        Wenn Sie mit Elster so toll fit sind, erlaube ich noch weitere Fragen: Haftpflichtversicherung I. für selbstbenutztes Haus,
        II. PKW Eltern,
        III. PKW Sohn
        und wohin mit den ganzen Arzt und Arzeneikosten.

        Vielen Dank im Voraus

        MfG

        Anja

        Kommentar


          #5
          AW: Kind

          D A N K E,

          hatte ich total vergessen, danke

          FG

          Anja

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            #6
            AW: Kind

            Hallo Anja,

            es geht also um die Steuerklärung der Eltern (oder wie soll ich "betrifft I." verstehen)? Dann gehören die Fahrtkosten imho zu den Werbungskosten des Kindes, Anlage Kind Zeile 21 letzte Spalte.
            Trotzdem sind es aber Dienstreisen, also doppelte Strecke (eine separate Aufstellung wäre angebracht); oder geht der Sohn NUR zur Schule (Berufsgrundschuljahr o.ä.)?

            ////////////////////////////////////////////////////////////
            EDIT: Dass es sich um eine Lehre handelt, stand ja schon im ersten Beitrag, also vergiss den letzten Teilsatz. Dann schließt sich aber die Frage an, ob es denn nicht auch Fahrtkosten zum Ausbildungsort gibt? (dort würde dann aber nur die einfache Strecke gelten)
            ////////////////////////////////////////////////////////////

            Haftpflichtversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18 (nicht irritieren lassen, die Zeilennummern stehen am unteren Rand der Zeile). Ob die Haftpflichtversicherung einse volljährigen(?) Kindes auch von den Eltern abgesetzt werden kann, weiß ich aber nicht.

            Und Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen, Hauptvordruck Zeile 68 (Zeile 73 ist dann auch zwingend auszufüllen).

            MfG Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 21.04.2010, 13:44.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Kind

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Haftpflichtversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18 (nicht irritieren lassen, die Zeilennummern stehen am unteren Rand der Zeile). Ob die Haftpflichtversicherung eines volljährigen(?) Kindes auch von den Eltern abgesetzt werden kann, weiß ich aber nicht
              Haftpflicht Pkw
              Versicherungsnehmer: Eltern, Zahlung tragen Eltern
              Steuererklärung Eltern.

              Versicherungsnehmer: Eltern, Zahlung trägt Kind
              Kein Abzug. Eltern haben für ihre Versicherung nichts gezahlt, Kind hat keine Versicherung.

              Versicherungsnehmer: Kind, Zahlung trägt Kind
              Steuererklärung Kind.

              Versicherungsnehmer: Kind, Zahlung tragen Eltern
              Kein Abzug. Kind hat für seine Versicherung nichts gezahlt, Eltern haben keine Versicherung.

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                #8
                Haft- Wohngebäde- und Rechtschutzversicherungen

                Danke Ihr beiden, so gaaanz langsam komm ich duch das "geordnete" Durcheinander.
                Das ist ja wirklich nicht einfach so wie es da steht....im Schnelldurchgang!

                Also, mein Sohn ist in der Lehre und fährt in die Arbeit 4 Km. Blockunterricht hat er in der Berufsschule, einfach 34 Km. Berufschulfahrten habe ich (doppelt) erlädigt, soll die Fahr zur Arbeit auch eingegeben werden und dann stellt sich natürlich wieder die Frage: WO.

                Ich zahle auch für das Haus eine Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung und eine Rechtschutzversicherung.
                WAS kann ich und wo muß ich das eingeben.

                Nochmals vielen Dank im Voraus

                FG

                Anja

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                  #9
                  AW: Kind

                  Hallo Anja,

                  die Fahrtkosten sind allesamt Werbungskosten des Kindes, Anlage Kind Zeile 21 letzte Spalte.

                  Anmerkung: Ob sich das überhaupt auswirkt, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Die Werbungskosten mindern hier nur diese Höhe, sodass der Freibetrag ggf. wieder unterschritten wird.

                  Zu den Versicherungen (leider nennst du keine Details, daher ein bisschen umfangreicher, aber garantiert nicht vollständig):

                  Haftpflichtversicherung - Ja, Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 18, eine Berufshaftpflichtversicherung gehört hingegen zu den Arbeitnehmer-Werbungskosten, Anlage N)

                  Wohngebäudeversicherung - Nein (ich gehe von einer eigengenutzen Immobilie aus)

                  Rechtschutzversicherung - Nein (nur eine Arbeitsrechtschutzversicherung bzw. der Teilbetrag gehört zu den Arbeitnehmer-Werbungskosten, Anlage N)

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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