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Umsatzsteuer aus Kaskoschaden

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    Umsatzsteuer aus Kaskoschaden

    Liebe Forumsnutzer,

    ich mache einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung.
    Im Jahr 2016 hatte ich an meinem Geschäftswagen einen Kaskoschaden. Ich musste die Umsatzsteuer an das Autohaus bezahlen den netto-Schaden bezahlte die Versicherung.
    Wo trage ich nun die bezahlte Umsatzsteuer für diesen Schaden ein? Oder rechne ich ihn einfach zur bezahlten Umsatzsteuer aller Ausgaben (Waren, Pacht usw. Zeile 62) hinzu.

    Danke für Antworten und Grüße

    #2
    AW: Umsatzsteuer aus Kaskoschaden

    Ohne jetzt nachzuschaun: Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern sind grundsätzlich mal Vorsteuern.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer aus Kaskoschaden

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ohne jetzt nachzuschaun: Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern sind grundsätzlich mal Vorsteuern.
      Danke für die erste Antwort. Nur mal ne blöde Frage. Ziehe ich den Betrag in der EÜ dann auch noch als Ausgabe ab oder taucht der da gar nicht auf?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer aus Kaskoschaden

        Seite 2 Zeile 49 und Zeile 50 ???

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