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Anlage N - Auswärtstätigkeit

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    Anlage N - Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,

    folgende Frage bzw. Problem:
    Mitte Februar 2016 habe ich eine Auswärtstätigkeit begonnen, die noch andauert. Montags war ich immer in der Heimat (Berlin) arbeiten, von Dienstag bis Freitag habe ich in Sachsen-Anhalt gearbeitet. Die Fahr- und Übernachtungskosten hat die Firma komplett bezahlt, Frühstück musste ich bezahlen. Es gab insgesamt 34,50€ am Tag Auslöse, davon wurden mir vom AG 6,50€ am Tag für die Übernachtung abgezogen. Bei der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 stehen nun 822€. Wo trage ich diese ein?

    Die Erklärung mache ich mit Elster
    Nun bin ich total planlos, wie ich was wo eintragen muss Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen

    Danke und einen schönen Abend noch

    #2
    AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

    Bei der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 stehen nun 822€. Wo trage ich diese ein?
    Wenn du wirklich ElsterFormular verwendest, ist das nicht allzu kompliziert. Im Unterforum von ElsterFormular hast du zwar das Thema eröffnet, das muss aber nichts heißen.

    Mit dem Begriff Elster (elektronische Steuererklärung) allein können wir hier wenig anfangen, es gibt nämlich viele Produkte, in die das Elster-Modul der Finanzverwaltung integriert ist.

    Deshalb zuerst die konkrete Frage nach der Software bzw. Anwendung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

      Ok, ich dachte Elster reicht :-) ich nutze das elsterprogramm vom Finanzamt. Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt :-)

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

        Also ElsterFormular unter Windows? Oder doch das ElsterOnline-Portal im Web? Beide sind nämlich vom Finanzamt.

        Bei ElsterFormular trägst du die Erstattung des AG aus Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 57 der Anlage N ein.

        Dahin kommst du über den Schalter zur ersten Seite Auswärtstätigkeit.

        Davor sind die Zeilen 53 und 54, in die du die Anzahl der Tage deiner Auswärtstätigkeit einträgst.

        Wenn das immer die gleiche Arbeitsstätte war, bleibt der Verpflegungsmehraufwand nach 3 Monaten unberücksichtigt.

        Eigene Fahrt- und Übernachtungskosten hast du anscheinend nicht gehabt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

          Ja, das unter windows. Sorry, hab keine Ahnung davon :-(

          Übernachtungskosten habe ich in Form von 6,50€, die mir von der Auslöse automatisch abgezogen werden. Die hotelrechnung ging direkt an die Firma, Fahrkosten hatte ich keine bzw. über reisekostenabrechnung erstattet bekommen.

          Im Grunde habe ich zwei Arbeitsplätze: montags in der Heimat, dienstags bis freitags auswärts. Muss ich beide eintragen?

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            #6
            AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

            Übernachtungskosten habe ich in Form von 6,50€ ...
            Damit hast du vermutlich das Frühstück im Hotel bezahlt oder war die Übernachtung ohne Frühstück?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Damit hast du vermutlich das Frühstück im Hotel bezahlt oder war die Übernachtung ohne Frühstück?
              Richtig, ich habe es selbst bezahlt

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                #8
                AW: Anlage N - Auswärtstätigkeit

                Dann kannst du die Zeile 55 leer lassen, denn deine Zuzahlung in Höhe von 6,50 € liegt über dem Kürzungsbetrag von 4,80 € für das Frühstück.

                Du hast dann pro Arbeitswoche 2 An- und Abreisetage (Zeile 53) und 2 Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden (Zeile 54) einzutragen.

                Der Montag in deiner Firma ist keine Auswärtstätigkeit, für die Fahrt dorthin kannst du nur die Entfernungspauschale (Zeile 31 ff) beanspruchen.

                Deine Fahrtkosten für die Auswärtstätigkeit kannst du in den Zeilen 49ff abrechnen, aber das ist nach deiner eigenen Aussage ein Nullsummenspiel.

                Mehraufwendungen für Verpflegung kannst du für dieselbe Auswärtstätigkeit höchstens für die Dauer von drei Monaten geltend machen, aber das weißt du ja schon.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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