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Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

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    Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

    Hallo zusammen,

    hat jemand eine Idee, wo die Prüfungsvergütung für die Zweitkorrektur einer Bachelorarbeit einzutragen ist? Habe gehört, dass diese nunmehr zu versteuern sei.
    Kann jemand hefen?

    #2
    AW: Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

    Ist wohl in Anlage N einzutragen.

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      #3
      AW: Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

      Prüfungsvergütung für die Zweitkorrektur einer Bachelorarbeit einzutragen ist?
      Wenn du das auf Honorarbasis gemacht hast, wirst du wohl zur Anlage S greifen müssen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

        Um was für Einkünfte handelt es sich denn? Selbständige Einkünfte sind in Anlage S einzutragen.

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          #5
          AW: Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

          Besten Dank. Ich hätte am ehesten auch zu Anlage S tendiert, und zwar zu Einträgen in der Zeile 46.

          Die Leistung, die ich dazu erbracht habe, erfolgte im Jahr 2016. Die Abrechnung erfolgte jedoch in 2017. Aus der Abrechnung ist jedoch ersichtlich, dass die Leistung in 2016 erfolgte. Gilt hier das Zuflussprinzip, sprich, dass die in 2016 ebrachte Leistung erst in 2017 steuerlich zu berücksichtigen ist?

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            #6
            AW: Prüfungsvergütung - Bachelorarbeit

            Da du ja wohl nicht bilanzierst, gilt grundsätzlich § 4 Abs. 3 EStG und damit das Zuflussprinzip, die Einnahmen sind deshalb 2017 steuerlich zu berücksichtigen.

            Ob die schriftliche Korrektur von Abschlussarbeiten unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, ist eine Frage des Steuerrechts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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