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Entfernungspauschale extremer Einfluß auf Erstattungsbetrag?

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    Entfernungspauschale extremer Einfluß auf Erstattungsbetrag?

    Guten Morgen,

    ich hätte einmal eine grundsätzliche Frage , sie, so hoffe ich, jemand einfach pauschal beantworten kann.

    Meine Frau und ich veranlagen zusammen. Bisher war es so, dass nicht nur ich ca. 60 km (einfacher Weg) zur Arbeit hatte, sondern auch meine Frau (68 km einfacher Weg).
    Nachdem meine Frau beruflich "heimatnah" versetzt wurde hat sie nur noch eine Anfahrt von 12 km (einfache Strecke).
    Aus versehen hatte ich. nachdem ich alle Eingaben vorgenommen hatte, mit der alten Entfernung eine Testberechnung durchgeführt. Nachdem ich meinen Fehler erkannt hatte, korrigierte ich die Entfernungspauschale und startete die Berechnung erneut. Was ich dann sah, lies mich total ungläubig blicken, denn auf einmal wurde mir 1.300 Euro weniger Erstattung für 2016 angezeigt. Das sind 40% weniger als mit der "alten" Entfernungspauschale und dabei hat sich bei mir doch nicht geändert. Wenn ich dann noch bedenke, dass wir aufgrund von Hausrenovierungen etliche Handwerkerrechnungen eintragen konnten, bin ich letztends komplett perplex.
    Kann es wirklich sein, dass ein um 50km reduzierter Arbeitsweg zu einer solch drastischen Minderung der Erstattung bei ansonsten fast gleichbleibenden Angaben zum Vorjahr führt?

    #2
    AW: Entfernungspauschale extremer Einfluß auf Erstattungsbetrag?

    Einfache Matheaufgabe:

    ca. 230 Arbeitstage x 50 KM x 0,30 € = 3.450 € Werbungskosten weniger.

    Je nach der Höhe eures persönlichen Steuersatzes kann das durchaus hinkommen. Zumal sich die Fahrten deiner Frau mit 12 KM gar nicht mehr auswirken, sofern nicht weitere WK vorhanden sind um über den Arbeitnehmerpauschbetrag zu kommen (230 x 12 x,30 = 828 €). Der ANPB wurde nämlich bereits vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Entfernungspauschale extremer Einfluß auf Erstattungsbetrag?

      Hallo Kaisinho,

      wie oben erläutert, ist das Ergebnis rechnerisch nachvollziehbar.
      Es ist aber auch ökonomisch und sozial nachvollziehbar:
      Vergleichen Sie nicht Ihre Steuererstattung, sondern das, was Netto mehr übrig bleibt!
      Ihrer geringeren Steuererstattung stehen weit höhere eingesparte Kosten gegenüber, denn bei 12km statt 68km wird die Strecke nicht mit teuren Tickets oder PKW, sondern per E-Bike () oder mit dem billigen Nahbereichsticket zurück gelegt. Rechnen Sie mal nach, wie Sie vielleicht 230*(68-12)*0,50 = 6440 EUR weniger Aufwand haben!
      UND
      12km statt 68km zweimal am Tag bedeuten 230*2h = 460h qualifizierte Freizeit, und das zum Preis von rd. 1300 EUR.

      Als Fernpendler würde ich persönlich diesen Deal gerne machen.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Entfernungspauschale extremer Einfluß auf Erstattungsbetrag?

        Guten Morgen,

        vielen Dank für die Antworten. Grundsätzlich ist die jetzige Situation meiner Frau natürlich ein Qualitätsgewinn. Meine Frage zielte auch nicht in die Richtung einer gewissen Enttäuschung bzgl. der geringeren Erstattung, sondern vielmehr dachte ich an einen eventuellen Fehler meinerseits, bei der Eingabe. Ich konnte mir einfach nicht erklären, wieso sich unser Gesamterstattungsanspruch um ca. 42% dadurch reduziert, zumal ich selber immer noch eine Wegstrecke von ca. 62 km habe.
        Zugegeben, haben wir ansonsten wenig Absetzbares außer ein paar Handwerkerrechnungen. Ich bin leider im Steuerbereich nicht so fit, um die Gründe der starken Reduzierung zu erkennen. Deshalb nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Antworten.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale extremer Einfluß auf Erstattungsbetrag?

          Gern geschehen & Danke für die nette Rückmeldung.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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