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Wohnstand getrennt lebend, aber nicht geschieden - Zusammenveranlagung

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    Wohnstand getrennt lebend, aber nicht geschieden - Zusammenveranlagung

    Guten Abend


    eine Frage zum Ausfüllen von Elster Formular Hauptvordruck S. 1 Familienstand - getrennte oder gemeinsame Veranlagung:

    Situation : Antragsteller Ehemann Rentner - aber auch noch berufstätig
    Ehepartnerin Rentnerin - schon lange nicht mehr berufstätig - schwerbehindert

    Ehepartnerin Mitte 2016 aus gemeinsamer Wohnung allein in betreutes Wohnen umgezogen -
    Antragsteller verbleibt in bisheriger Wohnung - bisher auch keine Scheidung beantragt und beabsichtigt...

    Wie läßt sich das im Formular definieren bzw ausfüllen? Was ist mit dem Feld 'dauernd getrennt lebend'? Die Endgültigkeit eines
    'dauernd getrennt lebend' kann hier nicht wirklich bestimmt oder auch noch nicht wirklich festgelegt werden....

    Danke für eine INfo

    #2
    AW: Wohnstand getrennt lebend, aber nicht geschieden - Zusammenveranlagung

    Eine Trennung allein aus gesundheitlichen Gründen, z. B. wegen Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten, führt normalerweise nicht zu einem getrennt leben im Sinne das Steuerrechts.

    Das hat allerdings jetzt nichts mit ElsterFormular zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wohnstand getrennt lebend, aber nicht geschieden - Zusammenveranlagung

      Vielen Dank für die Rückantwort und den Hinweis

      Trotzdem die Formularfrage: Ist dann nach dem Umzug bzw. dem Stichdatum im Erklärungsjahr ein dann ja vorliegender abweichender Wohnort des Ehepartners
      einzutragen, erst im Folgejahr oder gar nicht unbedingt notwendig...da auch die Bankverbindungsdaten auf ein weiter gemeinsam genutztes Bankkonto lauten...

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        #4
        AW: Wohnstand getrennt lebend, aber nicht geschieden - Zusammenveranlagung

        Gib das einfach entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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