Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebliche Altersversorgung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebliche Altersversorgung

    Guten Morgen allerseits,

    trotz Recherchen hier im Forum weiß ich leider nicht in welchem Formular und Zeile ich meine Einkünfte der Betrieblichen Altersversorgung, die ich ab Juli 2016 monatlich erhalte, für die ESt 2016 eintragen soll.

    Meine Betrieblichen Altersversorgung ist folgende: http://wir-gemeinsam.eu/tipps--trick...ersorgung.html

    Ich habe nur eine Übersicht bekommen, was monatlich gezahlt wird und eine Info das diese Zahlungen versteuert werden müssen!

    Leider ist es zur Zeit so, je mehr ich darüber lese, des so wenigen blicke ich leider durch und hoffe jetzt auf eure Hilfe.....



    Sonntagliche Grüße aus dem Ruhrpott

    #2
    AW: Betriebliche Altersversorgung

    Ich denke, die gehört in Anlage R.

    Tipp: Nähere Informationen und Einsicht in die gültige Betriebsvereinbarung gibt es bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat, bzw. der BR-Kommission 'Soziale Angelegenheiten'
    Zuletzt geändert von stiller; 05.03.2017, 10:06. Grund: Nähere Informationen
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Betriebliche Altersversorgung

      Zitat von Uwe-Michael Beitrag anzeigen
      trotz Recherchen hier im Forum weiß ich leider nicht in welchem Formular und Zeile ich meine Einkünfte der Betrieblichen Altersversorgung, die ich ab Juli 2016 monatlich erhalte, für die ESt 2016 eintragen soll.

      Es kommt auf den Durchführungsweg der Betrieblichen Altersversorgung an:
      (der Link stellt das nicht eindeutig dar)
      Direktzusage oder Unterstützungskasse: Anlage N, Übernahme Lohnsteuerbescheinigung
      Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen: Anlage R, Übernahme der Leistungsbezugsmitteilung
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebliche Altersversorgung

        Eine Lohnsteuerbescheinigung müsste der TE am 5. März ja bereits in Händen haben, eine Leistungsmitteilung ebenso.

        Vielleicht sind die Versorgungsbezüge auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 mit enthalten?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          2nd: Betriebliche Altersversorgung

          Hallo nochmal,
          erst einmal besten Dank für die Infos.

          Vorgeschichte: Ich habe die Fabrik 2012 mit einem Aufhebungsvertrag verlassen.
          Ab meinem 60. Geburtstag (Juni 2016) bekomme ich nun die o.g. betriebliche Altersversorgung.
          Weitere Einkünfte, außer ein paar Zinsen vom Tagesgeldkonto, habe ich z.Z. nicht.
          d.h. Ich kann nicht auf Bescheinigungen zurückgreifen, deswegen frage ich hier im Forum.

          Versorgungsbezüge sind es wohl demnach auch nicht, denn in dem Dokument
          http://www.recht-finanzen.de/content...ege-versteuert
          steht folgendes:
          Bezüge wegen Erreichen einer Altersgrenze greifen erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.

          Beides trifft bei mir nicht zu.

          Kommentar


            #6
            AW: Betriebliche Altersversorgung

            Dann wäre es vermutlich normaler Arbeitslohn, für den du einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben solltest, es sei denn,

            die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird bei Opel bereits elektronisch übermittelt.

            Wurden denn überhaupt Steuern einbehalten?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Betriebliche Altersversorgung

              Nein, es wurden keine Steuern einbehalten. Es ist nur eine monatliche Bruttozahlung, die einen Vermerk hat das die Summe Lohnsteuerpflichtig und Sozial-Versicherungspflichig ist.
              Zuletzt geändert von Uwe-Michael; 05.03.2017, 17:38.

              Kommentar


                #8
                AW: Betriebliche Altersversorgung

                Zitat von Uwe-Michael Beitrag anzeigen
                Lohnsteuerpflichtig und Sozial-Versicherungspflichig
                Also hast Du auch eine Lohnsteuerbescheinigung. Oder?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Betriebliche Altersversorgung

                  Nein, ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung, nur eine Verdienstabrechnung von dem Monat 7/2016 als die Zahlungen begannen, und einem Vermerk das keine weiteren Bescheinigungen mehr ausgestellt werden.
                  Zuletzt geändert von Uwe-Michael; 05.03.2017, 17:37.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Betriebliche Altersversorgung

                    Zitat von Uwe-Michael Beitrag anzeigen
                    Nein, ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung, nur eine Verdienstabrechnung von dem Monat 7/2016 als die Zahlungen begannen, und einem Vermerk das keine weiteren Bescheinigungen mehr ausgestellt werden.
                    Hallo,

                    es kann sein, dass die Bescheinigung noch kommt.
                    Setz dich doch einfach mal, wie schon vorgeschlagen, mit Personalabteilung, Lohn-Ghaltsbüro deines früheren AG in Verbindung

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Betriebliche Altersversorgung

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      es kann sein, dass die Bescheinigung noch kommt.
                      Setz dich doch einfach mal, wie schon vorgeschlagen, mit Personalabteilung, Lohn-Gehaltsbüro deines früheren AG in Verbindung

                      Gruß FIGUL

                      Jo, in der Tat, ich bekomme Mitte März eine Lohnsteuerbescheinigung zugesandt.

                      Damit bedanke ich mich hier erstmal bei allen 'Helfern'


                      ..viele Grüße und einen schönen Abend noch bei dem lausigen Sauwetter :-(

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Betriebliche Altersversorgung

                        Hallo, ich habe eine wichtige Frage:, ich muss Werte eintragen zu Leistungen i. S. § 22 Nr.5 EStG.
                        Dazu schrieb mir meine Zusatzversorgungskasse des KVS eine Mitteilung zu 2016 mit dem Hinweis, Beiträge zu KV einzutragen in Seite 1, Zeile 17 der Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Zeile 19 bei den Beiträgen zur PflegV.
                        Soweit, so gut. Die gleichen Hinweise stehen in der Mitteilung zur Altersrente. Deswegen meine Frage....!Addieren oder zweite Anlage?

                        Bin natürlich unterwegs bei ELSTERonline.

                        Danke und Gruß Ralf49

                        p.s. ich hoffe, ich bin hier richtig, oder?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Betriebliche Altersversorgung

                          Zitat von Ralf49 Beitrag anzeigen
                          Bin natürlich unterwegs bei ELSTERonline.

                          Danke und Gruß Ralf49

                          p.s. ich hoffe, ich bin hier richtig, oder?
                          Nein: Du bist hier Elster Programme - ElsterFormular

                          Gehe zu:
                          https://forum.elster.de/anwenderforu...rOnline-Portal

                          Neues Thema
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Betriebliche Altersversorgung

                            Hallo,

                            das ist doch nicht dein Ernst

                            Zitat: Bin natürlich unterwegs bei ELSTERonline.

                            und postest weiter frisch, fromm, fröhlich, frei unter ElsterFormular.
                            Nicht zu fassen

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Betriebliche Altersversorgung

                              Die Frage wurde doch schon beantwortet: Im ElsterOnline-Portal musst du die Beiträge vorher addieren!

                              https://forum.elster.de/anwenderforu...556#post225556
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X