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    Anlage U

    Hallo allerseits,

    ich fülle erstmals die Anlage U aus, da ich 2016 dauernd getrennt lebte und Unterhalt für Ehefrau und Kind zahle.
    Nun habe ich gelesen, dass meine Noch-Ehefrau diese Anlage U unterschreiben muss (sofern ich eine Erklärung zum Nachteilsausgleich abgebe, was ich gern tun werde)

    Im Formular der Anlage U finde ich allerdings kein Feld, dass für die Unterschrift des Unterhaltsberechtigten vorgesehen ist. Ich will sie der Ex ja doch zur Unterschrift vorlegen, bevor ich die Printversion der Steuererklärung beim FA abgebe.

    Wer kann mir erklären, warum das so ist?

    #2
    AW: Anlage U

    Zitat von billyx Beitrag anzeigen
    Im Formular der Anlage U finde ich allerdings kein Feld, dass für die Unterschrift des Unterhaltsberechtigten vorgesehen ist
    Ganz unten auf der ersten Seite, eigentlich nicht zu übersehen.

    https://www.smartsteuer.de/portal/pd...age_U_2015.pdf

    Zitat von billyx Beitrag anzeigen
    Wer kann mir erklären, warum das so ist?
    Was?

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      #3
      AW: Anlage U

      Au weia, ich habe die Anlage Unterhalt ausgefüllt und gerade gelesen, dass die für den Kindesunterhalt ist. Ich hatte die Anlage U also gar nicht ausgefüllt.

      Es gibt also noch eine Anlage U, die ich für den Trennungsunterhalt nehmen muss. die finde ich aber in dem linksseitigen Menü gar nicht. Danke für die Zusendung!!!!
      Zuletzt geändert von billyx; 05.03.2017, 13:21.

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        #4
        AW: Anlage U

        Die gibt es bei ElsterFormular nicht. Diese Anlage muss ja auch ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden, eine elektronische Übermittlung macht da keinen Sinn.

        Am PC ausfüllen geht aber, falls dein Browser FormsforWeb unterstützt:

        http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage U

          Zitat von billyx Beitrag anzeigen
          Au weia, ich habe die Anlage Unterhalt ausgefüllt und gerade gelesen, dass die für den Kindesunterhalt ist. Ich hatte die Anlage U also gar nicht ausgefüllt.

          Es gibt also noch eine Anlage U, die ich für den Trennungsunterhalt nehmen muss. die finde ich aber in dem linksseitigen Menü gar nicht.
          Hallo,

          gibt es auch nicht. Die Anlage U findest du u.a. hier.
          Du kannst sie am PC ausfüllen und dann als PDF ausdrucken

          https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...6DA7189E657F94

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage U

            Ergänzung:

            ... ich habe die Anlage Unterhalt ausgefüllt und gerade gelesen, dass die für den Kindesunterhalt ist.
            Falls es für das Kind noch Kindergeld gibt, stimmt das auch nicht. Du musst dann nur die Anlage Kind ausfüllen, sonst nichts!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Anlage U

              Vielen Dank für die Unterstützung!

              Die Anlage Unterhalt brauche ich also nicht. Ich dachte, nach der Trennung kann nur meine Ehefrau die Anlage Kind ausfüllen, da mein Sohn ja bei ihr wohnt...

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                #8
                AW: Anlage U

                Das spielt keine Rolle. Du leistest Unterhalt und hast einen Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag, also füllst du die Anlage Kind aus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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